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Regierung leitete Rücknahme von Corona-Notstandsgesetz ein

Ungarn Heute 2020.05.27.

Die ungarische Regierung reichte am Dienstag den Gesetzesentwurf über die Rückgabe der Sonderbefugnisse im Parlament ein. Am kommenden Dienstag könnten die Abgeordneten über das Auslaufen der Sonderbefugnisse abstimmen, erklärte Justizministerin Judit Varga per Facebook. Der Corona-Notstand könnte am 20. Juni enden.

Das oft und heftig kritisierte Corona-Gesetz wurde am 11. März 2020 erklärt und am 30. März stimmten 137 der 199 Abgeordneten der Ungarischen Nationalversammlung dem „Gesetz zur Abwehr gegen das Corona-Virus“ zu. Das Gesetz beinhaltete umfangreiche Befugnisse für die Regierung. Sie kann für den Zeitraum des Notstandes nun mit Dekreten und ohne Zustimmung des Parlaments ihre Maßnahmen zur Abwehr des Krankheitserregers umsetzen. Diese Befugnisse soll das Kabinett jetzt abgeben.

Die Regierung wird dem Parlament am Dienstag einen Vorschlag unterbreiten, in dem die Aufhebung der während der Coronavirus-Epidemie gewährten Sonderbefugnisse gefordert wird, bestätigte Justizministerin Judit Varga.

https://www.facebook.com/VargaJuditMinisterofJustice/posts/3372012192817713

Damit sei Ungarn zahlreichen europäischen Ländern voraus, betonte die Ministerin. Mit dem Ende des Notstandes würde sich zugleich die Frage stellen, welche am 11. März verabschiedeten und mit Ende des Notstandes ihre Gültigkeit verlierenden Verordnungen auf Gesetzesniveau gehoben oder in ministeriellen Verordnungen bekräftigt werden.

Laut Varga beweise dies, dass „die Angriffe auf Ungarn in Bezug auf das Gesetz unbegründet und politisch motiviert sind“.

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Sie fügte hinzu, dass Ungarn dank der der Regierung übertragenen Sonderbefugnisse die „erste Phase“ der Epidemie erfolgreich bewältigen könne.

In der Zwischenzeit teilte Balázs Orbán, Staatssekretär im Büro des Premierministers, einer Pressekonferenz mit, dass das Kabinett auch einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der verschiedene Übergangsbestimmungen enthält, die bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands in Kraft bleiben. Der Gesetzgeber werde voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen über die Vorschläge abstimmen, sagte er.

Zu den Übergangsregelungen zählte er das Fortbestehen des Krisenstabes, der die Vorbereitung auf eine eventuelle zweite Epidemie-Welle leiten solle. Weiters sollten bis 1. Juli Familienbeihilfen, kostenfreies Parken, Steuerermäßigungen bestehen bleiben. Das Moratorium für Kreditrückzahlungen gelte bis 31. Dezember. Die Ahndung der Verbreitung von „Falschnachrichten“ könne nur im Falle der Sonderbefugnis angewandt werden. Während der Tatbestand bestehen bleibe, könne auf dessen Grundlage jedoch kein Verfahren eingeleitet werden.

(Via: mti.hu, facebook-Seite von Justizministerin Judit Varga, kurier.at, Beitragsbild: MTI – Tamás Kovács)