Die ungarische Regierung hat beschlossen, dass ausländische Staatsbürger ab dem 1. September nach Ungarn nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen einreisen dürfen. Die ungarische Polizei kann eine individuelle „Sondergenehmigung“ erteilen. Das Einreiseverbot soll am 1. Oktober wieder außer Kraft treten.
Ungarn schließt vom 1. September an seine Grenzen für ausländische Staatsbürger. Das Kabinett hat beschlossen, die während der ersten Welle der Coronavirus-Epidemie geltenden Grenzschutzmaßnahmen wieder einzuführen, dies kündigte Kanzleramtsminister Gergely Gulyás auf einer Pressekonferenz an.
Wer kann doch nach Ungarn einreisen? Welche Beschränkungen treten am Dienstag in Kraft? Hier sind alle Details!
Ungarische Staatsbürger und deren ausländische Familienangehörige können ins Land einreisen, werden aber dabei einer Gesundheitskontrolle unterzogen. Wenn bei der Einreise kein Verdacht auf eine COVID-Infizierung vorliegt, und der Staatsbürger über einen Wohnsitz in Ungarn verfügt, muss er/sie in eine 14 tägige Heimquarantäne gehen. Wer keinen Wohnsitz hat, der/die muss in einer 14 tägigen behördlichen Quarantäne bleiben.
Auf Antrag kann die epidemiologische Behörde die Durchführung von COVID-Tests zur Freitestung genehmigen. Die Freitestung kann mit 2 innerhalb von 5 Tagen mit 48 Stunden Abstand durchgeführten negativen SARS-CoV-2 PCR-Tests erfolgen.
Folgende Personen sind mit ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt:
Personen, die über eine Daueraufenthaltsberechtigung in Ungarn verfügen, und diese mit offiziellen Dokumenten nachweisen können, Wettkämpfer und Sportfachleute eines ungarischen Sportvereins, bei der Einreise aus dem Ausland nach einem internationalem Sportwettbewerb; Sportler, die von einem ungarischen Sportverein zu einem ausländischen, internationalen Sportwettbewerb persönlich eingeladen wurden.
Triftige Gründe für Ausländer:
In begründeten Fällen kann man eine individuelle Sondergenehmigung für die Einreise beantragen. Als Gründe gelten unter anderem die Teilnahme an offiziellen Verfahren in Ungarn; Geschäftszwecken mit dem Einladungsschreiben einer Behörde der Regierungsverwaltung; Inanspruchnahme einer gesundheitlichen Versorgung; Erfüllung der Studiums- oder Prüfungspflicht als Student oder Schüler; Reisen im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung im Zusammenhang mit einer Speditionstätigkeit; Teilnahme an einer Beerdigung, an einer Eheschließung oder Taufe eines nahen Verwandten; Pflege von nahen Verwandten; Teilnahme an internationalen Sport-, Kultur, oder kirchlichen Veranstaltungen; sonstige besonders berücksichtigungswürdige Gründe.
Weitere Ausnahmen vom Einreiseverbot sind u.a. Güterverkehr, Diplomaten, Militärkonvois, Berufspendler. Transitreisende können auf dem humanitären Korridor durch das Land reisen – sofern kein Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht.
Weitere Infos finden Sie unter wko.at.
In Ungarn gab es am Sonntag eine Rekorzahl der Neunifektionen, es lag bei 292 binnen 24 Stunden. Es handle sich um den höchsten Tageswert seit Beginn der Corona-Pandemie im Land im März.
(Via: wko.at, Beitragsbild: MTI – Péter Komka)