Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab Dienstag wieder ein Besuchsverbot in den Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen. Das Verbot gilt sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen – das hat Ungarns Landeschefärtzin angeordnet.
Die Einschränkungen gelten für schwer- oder todkranke Patienten nicht. Nach dem Beschluss des Chefarztes darf ein Elternteil auch mit seinem Kind im Krankenhaus bleiben. Von dem Besuchsverbot ausgenommen sind auch Geburten. Bei diesen darf eine Vertrauensperson anwesend sein.
Institutionen, die gegen das Verbot verstoßen, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Forint (14.000 EUR) bestraft.
(Via: mti.hu, Beitragsbild: MTI – Tamás Sóki)