Berufstätige aus Österreich und Ungarn dürfen mit einem entsprechenden Nachweis ihrer Tätigkeit wieder uneingeschränkt zwischen den beiden Ländern pendeln – berichtet vienna.at.
Ungarn hat die seit dem 1. September im Zuge der Coronavirus-Krise geltende 30-Kilometer- und 24-Stunden-Beschränkung für Berufspendler aufgehoben. Nun dürfen Berufstätige aus Österreich und Ungarn mit einem entsprechenden Nachweis ihrer Tätigkeit uneingeschränkt zwischen den beiden Ländern pendeln.
Ungarn ist Österreichs sechstwichtigster Exportmarkt und achtwichtigster Importmarkt. Österreich exportierte im Vorjahr Waren im Wert von über 5,6 Mrd. Euro nach Ungarn – betont das österreichische Nachrichtenportal orf.at.
(Via: orf.at, Beitragsbild: MTI – György Varga)