Das Parlament hat einen Änderungsantrag verabschiedet, nach dem bei den, wegen Mordes Verurteilten die Freiheitsstrafe zu keiner Bewährung ausgesetzt werden kann, sagte Justizministerin Judit Varga am Dienstag auf Facebook.
Das Änderungspaket zielt darauf ab, den Schutz der Opfer und der gesamten ungarischen Bevölkerung zu gewährleisten. Der Anlass zur Gesetzesänderung war der Fall von zwei Kindern im westungarischen Győr, die von ihrem Vater ermordet wurden, der gerade auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden war.
Mit der Verschärfung des Strafrechts soll außerdem verhindert werden, dass „Wiederholungstäter immer wieder auf Bewährung frei“ gelassen würden.
Im Rahmen der Änderungen kann in Ausnahmefällen eine Bewährung gewährt werden, aber nicht bei einer Mordtat, so Varga. Diejenigen, denen eine Bewährung gewährt wurde, werden von der Polizei überwacht, falls sie wegen „grober Gewalt“ verurteilt wurden.
Die neuen Regeln werden es auch einfacher machen, psychiatrische Patienten in die Pflichtversorgung aufzunehmen, sagte die Ministerin.
(Via: MTI, Beitragsbild: MTI/Zsolt Szigetváry)