Am Mittwoch traten in Ungarn verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft. Nachts gilt eine Ausgangssperre, Maskenpflicht wurde an fast allen öffentlichen Orten eingeführt, Restaurants schließen. Außerdem soll der Schulunterricht ab der 8. Klasse nur noch in digitaler Form stattfinden. Der Corona-Notstand wurde auf 90 Tage verlängert. Die Details wurden erst kurz vor Mitternacht bekannt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Als Antwort auf die rasant ansteigenden Corona-Infektionszahlen hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán einen zweiten Lockdown im Land eingeführt. Dies verkündete er am Montag in einem Facebook-Video.
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Coronakrise: Zweiter Lockdown in Ungarn ab MittwochViktor Orbán hat weitere Beschränkungen angekündigt, die denen in Österreich ähneln werden. Die Maßnahmen werden am Mittwoch ab Mitternacht in Kraft treten. Unser Artikel wird ständig aktualisiert, die wichtigsten Maßnahmen sind folgendes: Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr – in dieser Zeit darf man nur zu bestimmten Zwecken den Wohnbereich verlassen. Alle Versammlungen sind verboten […]Weiterlesen
Die Maßnahmen sind strenger als je zuvor, Ziel ist es, die Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie einzudämmen und dem zunehmend überlasteten Gesundheitssektor zu helfen. Die Krankenhäuser haben schon jetzt große Schwierigkeiten, mit der wachsenden Zahl von COVID-Fällen umzugehen.
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Corona am Mittwoch: 3945 Neuinfektionen, 101 TodesfälleUngarn verzeichnet in der Coronavirus-Pandemie einen drastischen Anstieg der Infektions- und Todesfälle. Innerhalb von 24 Stunden seien 101 weitere Patienten an der durch das Coronavirus ausgelösten Lungenkrankheit gestorben, teilte die Regierungswebsite koronavirus.gov.hu am Mittwochmorgen mit. Die Zahl der Neuinfektionen ist um 3945 gestiegen. 6352 sind derzeit hospitalisiert, davon 473 intensiv. Bisher gab es in Ungarn […]Weiterlesen
Die Beschränkungen traten am Mittwoch um Mitternacht in Kraft, und die Details wurden gestern Abend im offiziellen ungarischen Amtsblatt bekannt gegeben.
Die Regierung bewertete die epidemiologische Situation in Ungarn und die bisher getroffenen Maßnahmen und kam zu dem Schluss, dass neben der Beibehaltung der zuvor festgelegten Maßnahmen neue Schutzmaßnahmen eingeführt werden müssen. Hier finden Sie alles dazu:
Ab Mitternacht gibt es eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Das bedeutet, dass jeder bis 20 Uhr zu Hause angekommen sein muss. Ausnahmefälle sind Arbeit und Reisen zum und vom Arbeitsplatz, die jedoch mit einem offiziellen Papier gerechtfertigt sein müssen.
Auch Profisportler können ihren Wohnort für Trainings- und Sportveranstaltungen während der Ausgangssperre verlassen.
Es ist auch erlaubt, in einem Umkreis von 500 Metern vom Wohnort, mit dem Hund Gassi zu gehen.
Die bisher eingeführten Regeln für Maskentragen und Abstandhalten bleiben bestehen, mit der Verpflichtung, an bestimmten öffentlichen Orten, vor allem in Siedlungen mit mehr als 10.000 Einwohnern, eine Maske zu tragen. Es liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters, die Gebiete zu bestimmen. Bei sportlichen Aktivitäten sowie in Parks oder Grünflächen ist das Tragen einer Maske noch nicht vorgeschrieben.
Jede Art von Versammlungen und Veranstaltungen wird verboten, einschließlich Amateur-Mannschaftssportarten (Fußball, Hockey, Handball, Basketball, Volleyball). Die Ausübung individueller Freizeitsportaktivitäten (Laufen, Gehen, Radfahren) ist jedoch gestattet.
Konzerte, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, private Veranstaltungen und Weihnachtsmessen sind ebenfalls verboten. Zeremonien von Religionsgemeinschaften, mit Ausnahme von Hochzeiten und Beerdigungen, zählen nicht dazu. Darüber sollen die Religionsgemeinschaften entscheiden.
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Reformierte Kirche stellt Gottesdienste ein, Katholiken planen keinen LockdownDie ungarische reformierte Kirche hat ihre Gemeinden aufgefordert, ab Mittwoch keine Gottesdienste oder andere Veranstaltungen abzuhalten. Am Montag sagte das Präsidium der Kirche in einer Erklärung, dass reformierte Gemeinschaften auf Online-Dienste zurückgreifen sollten, wie dies während der ersten Welle der Coronavirus-Epidemie im Frühjahr der Fall war. Auch Treffen des Gemeindevorstands und andere Sitzungen sollten online […]Weiterlesen
Der Profisport muss ohne Zuschauer auskommen
Es ist verboten, als Zuschauer an einer Sportveranstaltung teilzunehmen. Sportveranstaltungen können jedoch ohne Zuschauer hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
Eine Familienveranstaltung oder eine private Veranstaltung kann stattfinden, wenn die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen 10 nicht überschreitet.
Hochzeiten müssen sich auf die Zeremonie ohne Feiern beschränken. Dabei können nur der Leiter der Zeremonie oder der Standesbeamte, die Ehepartner, ihr Trauzeuge, ihre Eltern und Großeltern, Geschwister und ihre Kinder teilnehmen. Zu Beerdigungen werden max. 50 Personen zugelassen.
Restaurants: Nur noch Außerhausverkauf möglich
Restaurants dürfen keine Gäste empfangen und dürfen nur noch außer Haus verkaufen (auch hier gilt eine Ausnahme für Betriebskantinen). Das Restaurantpersonal darf im Restaurant bleiben, um Speisen zum Mitnehmen vorzubereiten. Taxifahrer können in die Aufgabe der Lieferung miteinbezogen werden.
Alle Handelsgeschäfte und Dienstleister müssen spätestens 19 Uhr schließen, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen.
Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen (von Museen über Theater bis zu Tierparks, Schwimmbädern und Fitnessstudios, Kinos, Vergnügungsparks, Spielhäusern etc.) werden geschlossen.
Grundschulen bleiben geöffnet
Nur Kinderkrippen, Kindergärten und Grundschulen setzen ihren regulären Betrieb fort, Mittel- und Hochschulen werden zu gemacht, was auch deren Wohnheime betrifft.
Die Mitarbeiter im Bildungs- und Gesundheitswesen werden wöchentlich zielgerichtet getestet.
Universitäten und Hochschulen stellen auf einen digitalen Unterricht um. Der für Hochschulbildung zuständige Minister kann auf Initiative des Rektors der Hochschuleinrichtung eine Befreiung gewähren.
Hotels dürfen nur noch Geschäftsreisende empfangen (oder Gäste, die zu wirtschaftlichen oder Bildungszwecken anreisen). Touristen dürfen nicht mehr empfangen werden.
Sofern Hotels ihre Mitarbeiter nicht entlassen, erstattet der Staat 80% der stornierten Buchungen. Wenn Restaurantbetreiber ihre Mitarbeiter halten, brauchen sie keine Sozialabgaben zu zahlen, der Staat schießt die Hälfte des Lohns zu.
Die Einhaltung der im Dekret festgelegten Schutzmaßnahmen wird gemeinsam von der Polizei und den ungarischen Streitkräften überwacht.
Verstöße gegen die Corona-Regeln werden mit Ordnungsstrafen zwischen 100.000 und 1 Million HUF bestraft. Lokale können sogar für mindestens einen Tag oder sogar ein Jahr geschlossen werden.
Es ist eine Pflichtverletzung, wenn ein Geschäft nachts geöffnet ist, eine Freizeiteinrichtung eröffnet wird oder zu viele Menschen an einer Hochzeit teilnehmen. Die Polizei kann gleichzeitig eine Geldstrafe und eine Haftstrafe verhängen.
Betreiber (beispielsweise Geschäfte) können jedoch nicht bestraft werden, wenn eine Person ohne Maske zuvor aufgefordert wurde, das Gebäude zu verlassen. Gleichzeitig soll man die Polizei über den Verstoß informieren. Sanktionen können nur das Ordnungsamt und die Polizei verhängen.
(Via: Fanni Kaszás – Hungary Today, Beitragsbild: fernando zhiminaicela –Pixabay).