Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der ungarische Staat fünf iranischen und vier afghanischen Asylbewerbern eine Entschädigung zahlen muss, die während ihres Asylverfahrens in der ungarischen Transitzone in Röszke wegen „schlechter Bedingungen“ beim Gericht Berufung eingelegt haben.
Die Beschwerdeführer beantragten im Sommer 2017 Asyl bei den ungarischen Behörden, nachdem sie aus Serbien nach Ungarn gekommen waren. Unter ihnen eine fünfköpfige Familie, die in Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze in einem Container lebten.
In seinem Urteil stellte nun das Gericht fest, dass „die Bedingungen in der Transitzone unter besonderer Berücksichtigung einer schwangeren Frau und eines Kindes unzureichend waren“. Als Beispiel erwähnt das Urteil die Nahrungsmittelvorräte, die ebenfalls „unzureichend“ waren.
Das Gericht erklärte, der ungarische Staat habe das Recht auf Freizügigkeit und auf angemessene Bedingungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Das Gericht sah zudem das Recht der Migranten auf Freiheit und Sicherheit verletzt.
Ungarn soll den Kindern nun je 4500 Euro und den Erwachsenen jeweils 6500 Euro Entschädigung zahlen.
Related article
Generalstaatsanwalt: Ungarns Bestrafung der Hilfe für Asylbewerber verletzt EU-RechtUngarns Kriminalisierung von Aktivitäten, die Migranten bei ihren Asylbewerbungen helfen, welche nicht die nationalen Kriterien für einen internationalen Schutz erfüllen, verletzen das Recht der Europäischen Union, sagte der Generalstaatsanwalt am Luxemburger Gerichtshof der EU am Donnerstag. Die Regierung wird die Grenzen Ungarns und Europas weiterhin beschützen und alles daran setzen, internationale Migrantenkorridore zu verhindern, dies […]Weiterlesen
Kürzlich befand der EuGH-Generalanwalt in einem Gutachten, dass das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ mit dem EU-Recht nicht im Einklang steht. Generalanwalt Athanasios Rantos betonte nun, dass die Kriminalisierung der Flüchtlingshelfer ein ungerechtfertigtes Hindernis ihrer Arbeit sei. Das Gutachten bedeutet noch kein Urteil, die Entscheidung dürfte innerhalb der kommenden Monate fallen.
(Via: mti.hu, Bild: MTI – Tibor Rosta)