Die Esterházy-Privatstiftung aus Österreich hat ihre Klage über die Esterházy-Kulturgüter auch in zweiter Instanz verloren, nachdem das Hauptstädtische Gericht in Budapest am 14. April das Urteil der ersten Instanz bestätigte. Die Stiftung hat 2017 eine Klage gegen den ungarischen Staat eingereicht, um die Eigentumsrechte von mehr als 260 Kunstobjekten zu klären.
Die Esterházy-Kulturgüter blicken auf eine abenteuerreiche Geschichte zurück: Die ungarische Adelsfamilie hat die Schätze 300 Jahre lang gesammelt. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hat Fürst Paul Esterházy die wertvollsten Stücke vor der Herrschaft der Kommunisten von der Burg Fraknó (Forchtenstein) nach Budapest verlegt, wo sie anschließend im Kunstgewerbemuseum gelagert wurden. Der Fürst hat daraufhin 1923 die Sammlung dem Museum mit einer Deposit-Vereinbarung zur Verfügung gestellt, das Eigentumsrecht blieb jedoch bei der Familie. 1944 hat die Familie die Schätze aus Angst vor den Plünderungen der einmarschierenden sowjetischen Truppen in den Keller des Palais Esterházy im Burgviertel gebracht, wo sie die Bombardierung überstanden.
Fürst Paul Esterházy wurde 1948 von den Kommunisten inhaftiert, er wurde während der Revolution 1956 aus dem Gefängnis entlassen, woraufhin er das Land verließ. Die kommunistische Staatsmacht hat 1949 die Schätze verstaatlicht.
Tatsache ist, dass der ungarische Staat rechtsfehlerhaft die Eigentumsrechte erworben hat, jedoch wären die Kulturgüter ohne die jahrzehntelange Restaurierung des Kunstgewerbemuseums nicht in einem guten Zustand erhalten geblieben. Den Prozess hat der ungarische Staat laut der Begründung deswegen gewonnen, weil die Familie mehrmals die Gelegenheit hatte, die Sammlung nach Österreich zu verlegen, was jedoch nicht passiert ist.
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Auf Beschluss der ungarischen Regierung wurde ein Teil der Sammlung ins Schloss Esterházy nach Fertőd gebracht, daraufhin hat die Privatstiftung einen Prozess gegen Ungarn angestrengt, da die Schätze laut dem Vertrag nur im Kunstgewerbemuseum ausgestellt werden dürfen. Laut der Privatstiftung gehe es nicht um die physische Zusammenführung, sondern um die Feststellung der juristischen Einheit der Schatzkammer der Burg Fraknó (Forchtenstein). „Das bedeutet, dass es uns nicht darum geht, dass wir diese Kunstgegenstände wiederum nach Forchtenstein holen wollen. Es ist für uns ganz klar, dass sie in Ungarn bleiben sollen. Allerdings ist uns sehr daran gelegen, dass der alte Schatz der Burg Forchtenstein in seiner Gesamtheit und Einmaligkeit als solcher wahrgenommen wird“ – sagte noch 2019 Karl Wessely von den Esterházy-Betrieben der Zeitung Kurier.
Fürst Paul Esterházy als Angeklagter vierten Grades und seine Frau Melinda Ottrubay im Schauprozess von Kardinal József Mindszenty im Gerichtshof Budapest 1949 Quelle: Fortepan/Album045
Die Schätze, darunter Gegenstände aus Edelstahl und Textil, konnten zuletzt 2006-2008 im Budapester Kunstgewerbemuseum besichtigt werden, seit 2016 sind 70 Stücke der Sammlung im Schloss Esterházy in Fertőd ausgestellt.
Quelle: telex.hu kurier.at Bild: Burg Forchtenstein – Facebook