Die Europäische Kommission plant, nächste Woche ein Aufforderungsschreiben nach Ungarn zu versenden, der letzte Schritt, bevor das Land wegen des „Homosexuellen-Gesetzes“ verklagt wird, berichtet Bloomberg. Der Bericht des Portals wurde von der Kommission noch nicht bestätigt.
Die Europäische Kommission hat bereits einen Brief an Justizministerin Judit Varga geschickt, in dem sie erklärt, dass die Verordnung nicht nur gegen die Prinzipien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt, sondern auch gegen das Grundprinzip der EU: unter anderem gegen das freie Funktionieren des Binnenmarktes. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das Gesetz mehrmals als Schande bezeichnet. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine Resolution verabschiedet, in der die Kommission aufgefordert wird, alle rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf das Gesetz in Ungarn auszuschöpfen.
Laut dem Parlament sei das ungarische Gesetz kein Einzelfall, sondern ein weiteres Beispiel dafür, „dass der graduelle Rückbau der Grundrechte in Ungarn bewusst und vorsätzlich vorangetrieben wird“. Darüber hinaus wird auch das ungarische Grundrecht beanstandet, in dem verankert ist, dass „die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist“.
A huge rainbow balloon put up by members of Amnesty International and Hatter, an NGO promoting LGBT rights, is seen at Hungary’s parliament in protest against anti-LGBT law in Budapest, Hungary #Pride2021
Credit: REUTERS/Marton Monus pic.twitter.com/GRQ9xMrlyQ— Pixiedust (@PixiedustJtT) July 8, 2021
Das sog. Anti-Pädophilen-Gesetz wurde am 15. Juni vom ungarischen Parlament verabschiedet, einschließlich einer Änderung des Gesetzes über Werbungen, die die Darstellung von Homosexualität oder Geschlechtsumwandlung für Kinder unter 18 Jahren verbietet und Sexualkundeunterricht in Schulen auf registrierte Organisationen und Referenten beschränkt.
(Titelbild: MTI/Koszticsák Szilárd)