Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil Ungarn dazu verpflichtet, im Gegensatz zu den Regeln des Grundgesetzes jene Migranten in das Land zu lassen, die bisher vom Zaun und den ungarischen Grenzschützern aufgehalten worden waren. Die ungarische Regierung hat sich mit der Frage an das Verfassungsgericht gewandt: Was ist zu tun? Der ungarische Ministerpräsdient reagiert auf die Entscheidung des ungarischen Verfassunggerichtes in einem am Montag veröffentlichten Schreiben.
„Unsere Grenzschützer haben es nicht zugelassen, dass die Migranten unser Land betreten. Wenn sie dies rechtswidrig doch taten, durften sie auf dem Territorium Ungarns nicht bleiben. Sie mussten ihren Asylantrag außerhalb Ungarns initiieren“ begann sein Schreiben Viktor Orbán und stellte die Frage: „Die ungarische Regierung hat sich mit der Frage an das Verfassungsgericht gewandt: Was ist zu tun?“ Dann listet die „drei Entscheidungen des Verfassungsgerichtes auf:
- Es bekräftigte, dass die Regierung unsere verfassungsmäßige Identität schützen müsse, auch dann, wenn dies dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union widerspricht.
- Es formulierte, dass wenn die Institutionen der EU die Angelegenheiten der geteilten Zuständigkeiten nicht effektiv ausüben, diese die ungarischen Behörden ausüben können.
- Es erklärte ausdrücklich, dass die Verbindung der Migration und der Menschenwürde auch vom Gesichtspunkt der indigenen Bevölkerung zu untersuchen ist.
Laut Orbán ist die „ein Beschluss von historischer Bedeutung.“ Der Ministerpräsident fügt hinzu: „Es ist keine leichte Lektüre. In seinem Mittelpunkt steht der Mensch und die Würde des Menschen – so wie man dies in Europa nur noch vereinzelt sehen kann.“
Beim Schutz der Menschenwürde sind die internationalen Gerichte denselben Weg gegangen wie die fortschrittlichen europäischen Gesellschaften im Allgemeinen. Die Menschen wurden aus ihren natürlichen nationalen, sprachlichen, kulturellen, familiären und religiösen Gemeinschaften ausgeschlossen. Sie leugnen, dass die Zugehörigkeit zu solchen Gemeinschaften Teil der Eigenidentität und damit Teil der Menschenwürde ist. Sie bestreiten, dass sie den Schutz der Grundrechte verdient. Heute existieren nur noch Individuen, und die Menschen sind ohne Eigenschaften: Sie können sonst wo leben, sie können sonst welche Sprache sprechen, sie können zu sonst welchem Gott beten
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Laut Orbán sind die traditionellen Gemeinschaften vollkommen schutzlos geworden: „Ihnen steht nicht nur die politische Progression gegenüber, sondern auch das Recht.“ Der Ministerpräsident betont zugleich:
Heute haben die Europäer kein Recht zu entscheiden, mit wem sie in ihrer Heimat zusammenleben möchten – selbst dann nicht, wenn die massenhafte Einwanderung zur Auflösung der traditionellen Gemeinschaften führt, die die Grundlage für ihre individuelle Identität bedeuten. Letztendlich, im grundrechtlichen Sinn besitzen die Europäer heute kein Recht auf ihre Heimat, ihre Sprache, ihre Kultur, ihre Familie und ihren Gott
Orbán schloss seine Gedanken folgenderweise: „Der Beschluss des Verfassungsgerichtes nimmt demgegenüber Stellung. Er stellt das System der Menschenrechte wieder vom Kopf auf die Füße. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, alles zu lesen, was er über die Befugnisse der Europäischen Union und die Souveränität Ungarns schreibt. Der ungarische Staat hat die Pflicht, jede erhebliche Verletzung seiner Identität zu verhindern – auch wenn diese durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs oder durch Mängel bei der Ausübung von EU-Zuständigkeiten verursacht wird. Es darf nicht vorkommen, dass die traditionelle gesellschaftliche Umwelt der in Ungarn Lebenden sich ohne demokratische Autorisierung und ohne staatliche Kontrolle verändert.
Heimat ist nur dort, wo auch Recht herrscht. Und laut dem Verfassungsgericht haben die Ungarn ein Recht auf ihre eigene Heimat.
(Via: miniszterelnok.hu, Titelbild: MTI/Benko Vivien Cher)