Die von der Regierung verordnete COVID-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ist nicht verfassungswidrig, da sie dem reibungslosen Funktionieren des Gesundheitswesens dient, entschied das Verfassungsgericht am Freitag.Weiterlesen
Mehrere hundert Beschwerden wurden bisher beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, um die Verordnung der Regierung über die Impfpflicht der Angestellten von Privatunternehmen und der staatlichen Bediensteten anzufechten. Die Beschwerden der Mitarbeiter des Gesundheitswesens wurden bereits Ende November abgewiesen.
Ende Oktober 2021 hat die Regierung den Unternehmen ermöglicht, die Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorzuschreiben. Darüber hinaus wurde die Impfung der staatlich Bediensteten obligatorisch. Das betrifft im Einzelnen die Mitarbeiter des Bildungssystems, der kulturellen und sozialen Institutionen, die Mitarbeiter der Polizei und der Streitkräfte sowie die Beamten des Staates. Für Mitarbeiter der Gemeinden entscheidet der jeweilige Bürgermeister.
Die Mitarbeiter des Staates bzw. der Gemeinden, die sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt haben, haben vor allem folgende Einwände bezüglich der Verordnung vorgeführt:
Auch die Angestellten der Unternehmen haben ähnliche Einwände vorgeführt, wobei sie auch auf das Arbeitsgesetzbuch hinweisen:
„Der Arbeitnehmer kann die Ausführung der Anweisung verweigern, wenn sie gegen eine auf das Arbeitsverhältnis bezogene Regel verstößt, oder das Leben, physische Sicherheit oder Gesundheit unmittelbar und schwer gefährdet“
Laut der Stellungnahme der Staatssekretärin für Gesundheitswesen, die dem Verfassungsgerichtshof die Beschwerde am 22. Dezember übermittelt hat, sind die Maßnahmen zur Einschränkung der Grundrechte wegen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit notwendig.
Die Beschwerden der Mitarbeiter des Gesundheitswesens bezüglich ihrer Impfpflicht hat der Verfassungsgerichtshof bereits am 30. November abgewiesen.
Im Fall der Lehrer hat die Einführung der Impfpflicht in den Schulen bereits zu konkreten Folgen geführt, in dem sie die ausgeschiedenen Lehrer zum Teil mit Universitäts- oder Hochschulstudenten ergänzen müssen. Laut Angaben des Ministeriums mussten 1 Prozent der Lehrer wegen Verweigerung der Impfung ihren Job verlassen.
Quelle: index.hu hvg.hu Bild: MTI/Balázs Attila