Der radikale Politiker, Vorsitzende der Partei "Mi Hazánk" ("Unsere Heimat"), hat kürzlich ein Video mit dem Titel "Bewaffnete Migranten an der ungarischen Grenze" veröffentlicht.Weiterlesen
Im neusten Ungarischen Amtsblatt wurde ein Beschluss veröffentlicht, wonach die Regierung „dem Ausbau des Feldwachdienstes in mehreren ungarischen Ortschaften bei der Grenze zustimmt“, so dass diese Gemeinden dafür staatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Kürzlich haben wir darüber berichtet, dass der Bürgermeister von Ásotthalom solche Gruppen (sogenannte „Feldwächter-Gruppen“) leitet, die unter anderem Migranten an der Grenze aufsuchen und festhalten. Aus diesem Grund hat die Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) die Polizei gebeten, zu untersuchen, ob die Organisation Recht zu einer solchen Tätigkeit hat. Die Polizei soll eine Untersuchung angeordnet haben.
Insgesamt 170 Millionen Forint (471.550 Euro) werden mehreren Gemeinden, unter anderem Mórahalom, Röszke, Zákányszék, Ruzsa-Öttömös, Kelebia, Tompa, Bácsalmás, Ásotthalom und Domaszék, zur Verfügung gestellt, um in ihrem Gebiet sog. „Feldwächter-Gruppen“ zu betreiben. Mórahalom erhielt mit fast 75 Millionen Forint den höchsten Zuschuss. Aber auch in Öttömös, wo Ministerpräsident Viktor Orbán früher eine Schweineschlachtung besuchte, wurden Gelder vergeben. Die Grenzsiedlung wird fast 13 Millionen Forint erhalten.
Die Regierung wird für den gleichen Zweck 25 Millionen Forint für Ásotthalom bereitstellen, wo der Bürgermeister László Toroczkai, der Vorsitzende von der Bewegung „Unsere Heimat“ („Mi Hazánk“) ist. Der Politiker hat zuvor mehrere Videos veröffentlicht, auf dem mit Gewehren bewaffnete „Feldwächter“ zu sehen sind, die nachts den Wald auf illegale Grenzgänger absuchen.
Nach der Veröffentlichung dieser Videos hat die Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (TASZ) das Regierungsbüro und die Polizei gebeten, zu untersuchen, ob die Organisation von Toroczkai in der Ortschaft legal arbeitet. Laut TASZ ist es jedoch die Aufgabe der Feldwächter, die landwirtschaftlichen Flächen, die Maschinen bzw. Gebäude zu schützen. „Wenn sie jemanden dabei erwischen, wie er beispielsweise ein Strohlager beschädigt oder in Brand setzt, haben sie das Recht, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Sie können die Straftat verhindern und die Behörden benachrichtigen. Aber sie haben keine Befugnis, organisierte Strafverfolgungs- oder Grenzschutzaufgaben wahrzunehmen“, sagte Erna Landgraf, eine Mitarbeiterin der TASZ in einer früheren Mitteilung.
(Quellen: hvg.hu, Titelbild: Youtube)