In Ungarn werden die 199 Parlamentsabgeordneten alle 4 Jahre gewählt. Heute können die ungarischen Staatsbürger 106 Personen als Einzelkandidaten und 93 über Listen ins Parlament delegieren. Die Parlamentswahlen werden die neunten allgemeinen Parlamentswahlen in Ungarn seit dem Regimewechsel (1989) sein. Gleichzeitig mit den Wahlen wird auf ungewöhnliche Weise auch ein Referendum über das so genannte Kinderschutzgesetz abgehalten. Damit werden wir uns in einem separaten Artikel beschäftigen. Die Kosten der beiden Wahlen liegt bei fast 21 Milliarden Forint. Ergebnisse sind schon am späten Abend zu erwarten.
Welche Parteien kann man heute wählen, welche kann ins ungarische Parlament kommen?
Um ins ungarische Parlament einzuziehen, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wenn sie die 1% Hürde nicht erreicht, muss sie die zentrale Subvention, die sie für den Wahlkampf erhalten hat, an den Staat zurückzahlen. Da in diesem Jahr zum ersten Mal ein breites Bündnis von Parteien (sechs) antritt, liegt die Schwelle für sie bei 15 Prozent. (Dies ist die Höchstgrenze für eine Parteiliste. Für das Zweiparteienbündnis Fidesz-KDNP liegt sie bei 10 Prozent.)
Fact
Um die sog. „Scheinparteien“ die angeblich nur fürs Geld antreten, ausfiltern zu können, wurden die Bedingungen für die Wahl im April dieses Jahres verschärft. Während bis 2018 eine Partei nur dann eine nationale Liste aufstellen konnte, wenn sie in 27 Wahlkreisen (mindestens 9 Komitate und Budapest) einen Kandidaten aufstellen konnte, benötigt sie jetzt mindestens 71 Einzelkandidaten in der Hauptstadt und 14 aus den Komitaten.
Die folgenden Parteien haben eine nationale Liste, d.h. diese Parteien sind auf dem Wahlzettel in folgender Reihenfolge zu finden:
- Oppositionsbündnis „Vereint für Ungarn“ (DK, Jobbik, Párbeszéd, Momentum, MSZP und LMP) mit insgesamt 279 Kandidaten
- die Partei des normalen Lebens („A normális élet pártja“) unter der Führung von György Gődény mit 120 Kandidaten
- die Ungarische Partei des zweischwänzigen Hundes mit 58 Kandidaten
- die Megoldás-Bewegung unter der Führung von György Gattyán mit 110 Kandidaten
- Rechtsextreme Partei „Mi Hazánk“ („Unsere Heimat“) mit 208 Kandidaten
- Fidesz-KDNP mit 279 Kandidaten
Stimmzettel für die Parlamentswahlen am 3. April in der Druckerei in Budapest am 9. März 2022., Via: MTI/Illyés Tibor
Jeder, der seinen Wohnsitz in Ungarn hat, kann also zwei Stimmen abgeben: eine für den lokalen Kandidaten seines Wohnorts und die andere für die sympathischste Parteiliste. Diejenigen, die keine ungarische Adresse haben und nur das Wahlrecht besitzen, können nur für die Liste stimmen.
Wer darf also heute wählen?
Grundsätzlich alle Volljährigen, d. h. alle ungarischen Staatsbürger über 18 Jahren sowie alle 16- und 17-Jährigen, die durch Heirat die Volljährigkeit erreicht haben. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer wegen einer Straftat oder wegen mangelnder Einsichtsfähigkeit nicht wählen darf.
Die etwa 420.000 ungarischen Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben und keine ungarische Adresse haben und sich vor oder nach den Parlamentswahlen 2018 registriert haben, wurden automatisch in das Register der Briefwähler aufgenommen, was bedeutet, dass sie keine neue Registrierung beantragen mussten. Auch die im Ausland lebenden Ungarn haben bis zum 3. April um 19.00 Uhr Zeit, ihre Wahlunterlagen per Post zu schicken, aber die Unterlagen können am Wahltag auch in den Auslandsvertretungen oder in jedem Wahlbüro des Parlamentswahlkreises abgegeben werden.
Nach dem Stand vom 26. Januar sollten insgesamt 7,8 Millionen Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Ungarn bis zum 11. Februar ihre Eintragungsbescheide erhalten haben, wie aus dem Register vom 26. Januar hervorgeht.
Stimmen der jenseits der Grenzen lebenden ethnischen Ungarn
Doppelbürger, die keinen ständigen Wohnsitz in Ungarn haben, haben auch das Recht, an den unagrischen Parlamentswahlen teilzunehmen. Sie können jedoch nur für die nationalen Listen der politischen Parteien stimmen und nicht für Kandidaten in Einzelmandatswahlkreisen.
Nationalitätenliste
Ein Wähler mit ungarischer Adresse, der angibt, einer Nationalität anzugehören, kann beantragen, bei den Parlamentswahlen als Nationalitätenwähler in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. In diesem Fall kann er oder sie auf der Nationalitätenliste und nicht auf der Parteiliste wählen. Die Erklärungen mussten bis zum 18. März eingereicht werden. Die 13 in unserem Land anerkannten Nationalitäten sind: Bulgarisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Deutsch, Armenisch, Roma, Rumänisch, Russin (ruszin), Serbisch, Slowakisch, Slowenisch und Ukrainisch.
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Im Jahr 2018 wählte die deutsche Nationalität in Ungarn einen Abgeordneten, Imre Ritter, der die gleichen Rechte wie andere Abgeordnete hat.
Wie werden die Stimmen gezählt?
Der Kandidat mit den meisten gültigen Stimmen in einem einzelnen Wahlkreis wird Mitglied des Parlaments. Stimmen, die nicht auf ein Einzelmandat angerechnet werden, gelten als Zweitstimmen und werden bei der Zuteilung von Sitzen auf der Landesliste der Partei berücksichtigt.
Alle Stimmen der unterlegenen Kandidaten und alle Stimmen des siegreichen Kandidaten, die für den Sitzgewinn nicht mehr erforderlich waren, d. h. die Anzahl der nach Abzug der Stimmen des Kandidaten mit der zweithöchsten Stimmenzahl plus einer Stimme verbleibenden Stimmen, gelten als Zweitstimmen. Bei der Zuteilung der Sitze über die Landesliste werden die für die einzelnen Wahlkreise abgegebenen Zweitstimmen und die für die Parteiliste abgegebenen Stimmen berücksichtigt.
Ergebnisse bei den Wahlen im Jahr 2018
Fidesz erhielt bei den vorigen Wahlen die Zweidrittelmehrheit der abgebenen Stimmen. (133 Sitze mit 49,27 %), Die Linken (MSZP, Együtt, DK, Párbeszéd, MLP) 38 Sitze, Rechte Partei Jobbik 23, Grüne LMP 5. Die Teilnahmequote war mit 70,22 % insgesamt relativ hoch. Dies waren 8,49 % mehr als vier Jahre zuvor. Das heißt, 5 Millionen 796 Tausend von 8 Millionen 312 Tausend Wählern haben 2018 gewählt.
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Wann werden wir die Ergebnisse erfahren?
Es wird erwartet, dass das Nationale Wahlbüro (NEC) noch in der Wahlnacht die vorläufigen Ergebnisse bekannt geben wird, aber das rechtmäßige Wahlergebnis wird erst nach der Rückgabe der Wahlurnen und der Auszählung der Briefwahlstimmen feststehen: Die Ergebnisse für die einzelnen Wahlkreise werden spätestens am 9. April feststehen, die landesweiten Ergebnisse spätestens am 22. April.
Das neue Parlament muss sich bis spätestens 3. Mai konstituieren. Die Sitzung wird von der Staatspräsidentin einberufen, und der Ministerpräsident wird vom Parlament auf Vorschlag vom Staatspräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. An der gleichen Sitzung wird die Nationalversammlung das Programm der neuen Regierung annehmen.
Wie hoch sind die Kosten für die Organisation der Wahlen im Jahr 2022?
Die Gesamtkosten für die im Jahr 2022 anstehenden Wahlen, die mit dem Referendum kombiniert werden, werden auf rund 20,72 Milliarden Forint geschätzt.
(Quellen: index.hu, valasztas.hu, portfolio.hu, Titelbild: Kakasd, 26. Mai 2019., Tivadar Jakab Tivadar und Zsófia Zsók, gekleidet in der Szekler Volkstracht der Bukowina, verlassen am 26. Mai 2019 die Wahlkabine im Wahllokal im Gemeindehaus von Kakasd. Via: MTI/Tamás Sóki)