Die Referendumsinitiativen über den Budapester Campus der chinesischen Fudan-Universität und die Ausweitung des Arbeitslosengeldes haben jeweils die erforderliche Mindestzahl von 200.000 gültigen Unterschriften erreicht.Weiterlesen
Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass eine frühere Entscheidung von Ungarns Oberstem Gericht, die die Referendumsinitiativen über den Bau der Fudan-Universität in Budapest und die Ausweitung der Arbeitslosenunterstützung genehmigt hat, verfassungswidrig ist. Das Urteil bedeutet, dass kein Referendum zu diesen Themen abgehalten werden kann. „Die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungsgerichts hat mit der heutigen Entscheidung eindeutig die politischen Erwartungen der Fidesz erfüllt“ reagierte der Imitiator auf die Entscheidung.
Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes würde den Haushalt belasten, und die Aufhebung des chinesischen Universitätsstiftungsgesetzes würde indirekt einen internationalen Vertrag berühren, so dass – entgegen der Meinung der Kurie – über beides kein Referendum ergriffen werden dürfte, so das Verfassungsgericht mit 6 Ja- und 5 Gegenstimmen. Damit wurde der bereits in der Nationalversammlung diskutierte Vorschlag bedeutungslos.
Nach ungarischem Recht können Volksabstimmungen nicht über Themen initiiert werden, die sich auf Verpflichtungen aus einem internationalen Abkommen auswirken würden und die Änderungen in den öffentlichen Finanzen mit sich bringen.
Der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony kündigte im vergangenen Juli an, dass er ein Referendum über fünf Themen initiieren werde. Im August bestätigte der Nationale Wahlausschuss Ungarns zwei dieser Referendumsfragen, eine über den Budapester Campus der Fudan-Universität und eine über die Verlängerung der Leistungen für Arbeitslose. Diese Fragen wurden im Dezember von der Kurie genehmigt.
Die Entscheidungen der Kurie wurden beim Verfassungsgericht angefochten.
Die beiden Fragen lauten:
Dem von Bürgermeister Gergely Karácsony als Privatperson initiierten Referendum schlossen sich alle oppositionellen Koalitionsparteien an, die anschließende Unterschriftensammlung war erfolgreich, und da niemand die Entscheidung des Nationalen Wahlbüros vor Gericht anfechtete, sah es so aus, als müsste das neue Parlament das Referendum ansetzen. Ein entsprechender Vorschlag wurde sogar vom neuen Justizausschuss eingebracht und am Montag nach der Wahl des Premierministers im Parlament erörtert.
Unerwartet reichten jedoch zwei Bürger eine Verfassungsbeschwerde ein, auf deren Grundlage das Gericht jetzt entschieden hat.
Oberbürgermeister Karácsony: Verfassungsgericht erfüllt die politischen Erwartungen von Fidesz
Auf die Entscheidung reagierte der Initiator Gergely Karácsony gleich und schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungsgerichts hat mit der heutigen Entscheidung, die beiden Referendumsinitiativen abzulehnen, eindeutig die politischen Erwartungen der Fidesz erfüllt“. Er fügte hinzu: „Es scheint, dass die Regierungsparteien nur an das Volk appellieren wollen, aber in Wirklichkeit haben sie Angst vor ihm.“ Was die Zukunft betrifft, so sagte der Bürgermeister: „Unsere Aufgabe ist es jetzt, einen Weg zu finden, um den Menschen in Budapest zumindest eine Stimme in diesen Fragen zu geben“.
(Via: mti.hu, Facebook, Titelbild: MTI/Balogh Zoltán)