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9. Verfassungsänderung: Eltern sind ein Mann (Vater) und eine Frau (Mutter)

MTI - Ungarn Heute 2020.12.16.

Die Gesetzgeber haben am Dienstag die 9. Änderung der ungarischen Verfassung verabschiedet. Es wurde festgeschrieben, dass ein Mann (Vater) und eine Frau (Mutter) Eltern sein können. Auch Geschlechtsänderungen soll es nicht mehr geben. Laut Gesetz muss jenes Geschlecht ein Leben lang gelten, das bei der Geburt festgestellt wurde.

Der von der Regierung geförderte Änderungsantrag wurde mit 134 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und fünf Stimmenthaltungen angenommen.

Das Grundgesetz schützt nun das Recht eines Kindes, sich bei der Geburt mit seinem Geschlecht zu identifizieren, und eine Erziehung, die auf der verfassungsmäßigen Identität und der christlichen Kultur Ungarns beruht.

BUDAPOST: Regierung plant erneute Verfassungsänderung
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Ein konservativer Kommentator kritisiert die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes mit scharfen Worten. Seine Befürchtung: Künftig könnte es einfacher werden, öffentliche Gelder an regierungsnahe Stiftungen weiterzureichen. Ein regierungsnaher Kolumnist dagegen begrüßt das Vorhaben, denn dadurch würden christliche sowie traditionelle Familien- und Geschlechterwerte verteidigt. Die am Dienstag von Justizministerin Judit Varga eingebrachten Vorschläge für […]Weiterlesen

Die Erziehung von Kindern gemäß Ungarns „konstitutioneller Identität und christlicher Kultur“ gebe neuen Generationen die Möglichkeit, etwas über die ungarische Identität zu lernen und ihre Souveränität sowie die nationale Rolle des Christentums zu schützen.

Als öffentliche Gelder gelten Einnahmen, Ausgaben und Forderungen des Staates. Zudem darf das Parlament nur mit Zweidrittelmehrheit über die Gründung, Tätigkeit und Auflösung von mit öffentlichen Aufgaben betrauten Stiftungen bestimmen.

Es gibt von nun an nur drei Fälle besonderer Rechtsordnungen: Kriegszustand, Ausnahmezustand und Gefahrenlage. In allen drei Fällen soll die Regierung mit Verordnungsrecht ausgestattet werden. Diese besondere Rechtsordnung kann für dreißig Tage verhängt und vom Parlament um weitere dreißig Tage verlängert werden. Weiterhin sei es eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, um den Ausnahmezustand zu erklären.

Die Opposition protestiert gegen die Änderungen. Die DK-Abgeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil, da sie das derzeitige Grundgesetz als illegitim ansehen.

Die Verfassungsänderung tritt schon heute in Kraft. Die neuen Regeln bezüglich der außerordentlichen Rechtsordnungen gelten ab dem 1. Juli 2023.

(Beitragsbild: MTI – Noémi Bruzák)