Gleichzeitig wird die Situation der Elektroroller weltweit immer unüberschaubarer.Weiterlesen
Der Kreis der Fahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, wird ab dem 16. Juli erweitert, teilte der Verband der ungarischen Versicherungsgesellschaften (Mabisz) am Montag mit.
Gemäß den neuen Bestimmungen, die am 30. April angekündigt wurden, werden bestimmte Mikromobilitätsgeräte, einschließlich bestimmter Elektroroller, von der obligatorischen Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Das Nettogewicht des Fahrzeugs und seine bauartbedingte Geschwindigkeit bestimmen, ob eine Haftpflichtversicherung für dieses Fahrzeug erforderlich ist.
Es liegt in der Verantwortung jedes Betreibers, das Eigengewicht und die bauartbedingte Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu überprüfen, heißt es.
Da es sich um eine völlig neue Vorschrift handelt, haben die Versicherer bis zum 8. Juni Zeit, ihre Tarife für Mikromobilitätsgeräte festzulegen, und
es ist derzeit nicht möglich, die Tarife für die obligatorische Haftpflichtversicherung für die betreffenden Fahrzeuge abzuschätzen,
so die Mitteilung.
Ist ein Fahrzeug nicht zugelassen, d.h. hat es kein Kennzeichen, so gilt nach dem Haftpflichtversicherungsgesetz auch der aktuelle Nutzer als Halter. Vor der Nutzung eines Fahrzeugs sollte daher unbedingt geprüft werden, ob es versicherungspflichtig ist, bzw. ob es eine Haftpflichtversicherung hat, warnt der Verband.
via mti.hu, Beitragsbild: Pexels