Der Anteil von ausländischen Arbeitnehmern liegt in Ungarn bei 2,6 %, verglichen mit 3,8 % in der Slowakei, 6,4 % in Polen und 17 % in der Tschechischen Republik.Weiterlesen
Um ungarische Arbeitnehmer und ihre Familien noch besser zu schützen, könnten die Vorschriften für die Beschäftigung von Gastarbeitern verschärft werden.
Das Ministerium für Volkswirtschaft kündigte am Donnerstag an, dass es in Kürze eine öffentliche Konsultation zu einem Verordnungsentwurf einleiten werde, der – bei gleichzeitigem Schutz der ungarischen Arbeitsplätze und des heimischen Arbeitsmarktes – die Organisation von Ausbildungskursen für Arbeitssuchende weiter erleichtern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Mobilisierung der heimischen Arbeitskräftereserve und zur weiteren Steigerung der Beschäftigung leisten könnte.
In der Mitteilung heißt es, dass nach dem Entwurf, der demnächst auf dem Regierungsportal veröffentlicht wird, die Sanktionen für Arbeitserlaubnisse vereinheitlicht werden können, was bedeutet, dass der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis in allen Fällen abgelehnt wird, in denen der Arbeitgeber innerhalb eines Jahres vor der Antragstellung mit einer Geldstrafe wegen Beschäftigung oder Arbeitsschutz belegt wurde.
Dem Entwurf zufolge könnte eine Genehmigung auch dann verweigert werden, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung des ungarischen Arbeitnehmers aus unbegründeten Gründen ablehnt oder während des Vermittlungsverfahrens böswillig handelt.
Um Missbräuche zu vermeiden, dürfen private Arbeitsvermittlungsagenturen keine Drittstaatsangehörigen von außerhalb der EU mehr vermitteln.
Um die inländische Arbeitskräftereserve zu aktivieren und den Arbeitskräftebedarf der Unternehmen bestmöglich zu decken, ist nach Ansicht des Ministeriums ein am tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes orientiertes Ausbildungsangebot unerlässlich.
Der Entwurf würde daher das Ausbildungsangebot stärker an die Bedürfnisse der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes anpassen. Das Anreizsystem könnte die Organisation von Ausbildungsmaßnahmen erleichtern und das Angebot an Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitssuchende erweitern, die auf ihre Lebenssituation und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zugeschnitten sind.
Die neuen Elemente werden die Auswahl geeigneter Ausbildungsmaßnahmen vereinfachen und mehr Unterstützung als bisher bieten, um Arbeitssuchende und Beschäftigte des öffentlichen Sektors zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen zu bewegen.
Wie in der NGM-Mitteilung hervorgehoben wird: Für die Regierung steht der Schutz der ungarischen Arbeitskräfte und der ungarischen Arbeitsplätze an erster Stelle, und daher werden befristeter Aufenthalt und Arbeit in Ungarn weiterhin nur zu den Zwecken, aus den Gründen und unter den Bedingungen erlaubt sein, die der ungarische Staat festlegt, und auch nur dann, wenn der Staat dies beschließt.
Die Regierung schützt die ungarischen Familien und die ungarischen Arbeitsplätze, weshalb die Gesetzgebung vorsieht, dass ausländische Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn keine ungarischen Arbeitnehmer mehr zur Verfügung stehen, um freie Stellen zu besetzen. Die Regierung werde die Beschäftigung von Gastarbeitern in Ungarn weiterhin mit der notwendigen Strenge regeln, um ungarische Arbeitnehmer, Familien und Arbeitsplätze zu schützen, so das Ministerium für Volkswirtschaft.
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