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Buchhandel macht LGBTQ-Inhalt für Kinder zugänglich und erhält hohe Geldstrafe

Ungarn Heute 2023.07.14.

Das Verbraucherschutzamt des Budapester Regierungsamtes hat gegen die Líra Kereskedelmi Kft. ein Bußgeld in Höhe von 12 Millionen Forint (32 Tausend EUR) zum Schutz der Verbraucher verhängt.

Die Behörde habe die Bedingungen für den Vertrieb der Publikationen Heartstopper – Fülig Beléd Zúgtam (Szívdobbanás) [Bis über beide Ohren in dich verliebt (Herzschlag)] in den von der Firma betriebenen Buchläden untersucht, hieß es.

„Die Untersuchung ergab, dass obwohl die in Frage stehenden Bücher Homosexualität darstellten, sie dennoch in die Kategorie Kinder- und Jugendliteratur eingeordnet waren und nicht in einer geschlossenen Verpackung vertrieben wurden“, so die Behörde.

Die Behörde verhängte wegen des Gesetzesverstoßes ein Bußgeld zum Schutz der Verbraucher und wies das Unternehmen an, für einen rechtmäßigen Vertrieb zu sorgen. Zum Schutz der Kinder wird das Regierungsamt der Hauptstadt Budapest stets streng gegen Unternehmen vorgehen, die sich nicht an das Gesetz halten, heißt es in der Erklärung.

Die Firma Líra und ihre Buchläden haben das zum Kinderschutzgesetz erlassene Regierungsdekret verletzt, welches besagt, dass alle Produkte für Kinder, die Geschlechtsangleichung, -umwandlung, Homosexualität oder die Darstellung von Sexualität zum Selbstzweck propagieren, nicht in der Nähe von Kindergärten oder Schulen verkauft werden, nicht in Schaufenstern ausgestellt werden und nur in geschlossenen Verpackungen getrennt von anderen Produkten verkauft werden dürfen.

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Fact

Das Kinderschutzgesetz wurde am 15. Juni 2021 vom Parlament verabschiedet und sorgte auch international für große Aufregung. Das Grundprinzip der neuen Gesetzgebung ist es, das Recht der Eltern auf die sexuelle Erziehung ihrer Kinder zu wahren. Somit beinhaltet das Gesetz verschieden Änderungen, wie den erweiterten Handlungsspielraum gegen pädophile Straftäter.

Des Weiteren verpflichtet die neue Gesetzgebung die Anbieter von Mediendiensten, den Zugang von Minderjährigen nicht nur zu pornografischen und gewalttätigen Inhalten zu beschränken, wie es nach der früheren Regelung der Fall war, sondern beschränkt auch die Ausstrahlung von Sendungen und Werbungen auf bestimmte Sendezeiten, die Sexualität um ihrer selbst Willen, Abweichung vom Geburtsgeschlecht, Geschlechtsumwandlung und Homosexualität fördern und darstellen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass die oben genannten Inhalte Minderjährigen in Kinderbetreuungs-, öffentlichen Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen nicht gezeigt werden dürfen.

Im Herbst ist eine weitere Verschärfung des Kinderschutzgesetzes geplant.

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Via MTI ; Titelbild: Facebook/Pixabay