Man wird sich in der nächsten Zeit verstärkt um die nicht erwerbstätigen, registrierten Arbeitssuchenden kümmern, so der Staatssekretär für Beschäftigungspolitik.Weiterlesen
Die Regierung schlägt ein neues, umfassendes Ausländergesetz vor, das die Rechtstitel und die Bedingungen für den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in Ungarn verschärfen und klären soll, heißt es in der Präambel des Gesetzentwurfs, die am späten Dienstag auf der Website kormány.hu veröffentlicht wurde.
„Aufgrund des erneuten Anstiegs der Migration ist eine Verschärfung des Ausländerrechts notwendig. Ungarn gehört den Ungarn, und ungarische Arbeitsplätze gehören in erster Linie den Ungarn. Wir müssen klar regeln, wer sich in Ungarn aufhalten darf und wie lange.
Weder der Arbeits- noch der sonstige Aufenthalt sollte unbegrenzt sein und kann nicht automatisch verlängert werden“,
heißt es in der Präambel.
„Ungarn ist ein souveräner Staat – es entscheidet selbst, wer in sein Hoheitsgebiet einreisen darf und erwartet von jedem, dass er die ungarischen Gesetze und die ungarischen Normen des Zusammenlebens respektiert. Jeder, der die ungarischen Gesetze und Regeln nicht respektiert, muss Ungarn sofort verlassen. Wenn er Ungarn nicht freiwillig verlässt, muss er abgeschoben werden – legal, aber mit Nachdruck“, so das Dokument.
Das Gesetz stellt klar, dass Gastarbeiter in Ungarn nur unter strengsten Regeln beschäftigt werden dürfen.
Durch die Verschärfung der Regeln für die Arbeit in Ungarn schaffen wir eine weitere rechtliche Absicherung, um Ungarn vor der Masseneinwanderung zu schützen“,
heißt es in dem Dokument. Ein Ausländer kann nur dann in Ungarn arbeiten, wenn kein ungarischer Arbeitnehmer dafür eingestellt werden kann. Daher sollte für jede Arbeit zunächst geprüft werden, ob es einen ungarischen Arbeitnehmer gibt; wenn ja, sollte er eingestellt werden, wenn nicht, kann ein Gastarbeiter eingestellt werden. Es dürfen nur so viele Gastarbeiter nach Ungarn kommen, wie es freie Stellen gibt. Gastarbeiter können nur für einen begrenzten Zeitraum in Ungarn bleiben, danach müssen sie das Land wieder verlassen, heißt es.
„Der Aufenthalt in Ungarn ist kein Grundrecht für einen Bürger eines ausländischen Staates! Ein Ausländer darf sich in Ungarn nur zu einem bestimmten Zweck, mit einem Titel, für eine bestimmte Zeit und unter den vom ungarischen Staat genehmigten Bedingungen aufhalten“, heißt es in der Präambel. Ein Drittstaatsangehöriger darf sich nur dann mit Genehmigung des ungarischen Staates dauerhaft in Ungarn aufhalten oder dort arbeiten, wenn der Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen in Ungarn im Interesse der ungarischen Gesellschaft liegt und seine Beschäftigung in Ungarn keinen ungarischen Bürger benachteiligt.
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