Laut Ministerpräsident Viktor Orbán sei die Mindeststeuer eine arbeitsplatzvernichtende Maßnahme und die Steuer falle in die nationale Zuständigkeit.Weiterlesen
Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und Ungarn können noch bis zum 31. Dezember 2023 auf den Steuerbescheid angewendet werden, und es gibt keine Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Einkünften, die bis zum Ende dieses Jahres erzielt werden, teilte die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) auf ihrer Website mit.
Die Steuerbehörde erinnerte daran, dass die Vereinigten Staaten von Amerika Ungarn am 8. Juli letzten Jahres diplomatisch mitgeteilt haben, dass sie ihr Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn, welches seit 1979 in Kraft ist, mit Wirkung vom 8. Januar einseitig kündigen werden.
Für die Einkommensteuer bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2024 Einkünfte aus dem Ausland nach den Gesetzen beider Länder zu versteuern sind, wobei Einkünfte aus den Vereinigten Staaten wie Einkünfte aus einem Nicht-Vertragsland behandelt werden, erklärte die NAV.
Für Körperschaftssteuerzwecke werden Einkünfte aus Transaktionen zwischen den USA und ungarischen Parteien ebenfalls als Einkünfte aus einem Nichtvertragsland behandelt, so dass Einkünfte aus den USA wie Dividenden und Zinsen der Quellensteuer zum Satz der eigenen nationalen Vorschriften unterliegen werden, so die Steuerbehörde.
Der Wall Street Journal schrieb in einem Artikel letztes Jahr im Juli, dass die Biden-Regierung mit diesem Schritt versucht, Druck auf die ungarische Regierung auszuüben, da diese den Plan einer globalen Mindeststeuer nicht akzeptiert.
In Ungarn liegt der Körperschaftssteuersatz bei 9%, was für Unternehmen wesentlich günstiger und verlockender ist, als der Steuersatz von 15%, die die globale Mindeststeuer mit sich bringen würde.
Der ungarische Finanzminister Mihály Varga sagte diesbezüglich, dass
Ungarn nach wie vor großen Wert auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und der ungarischen Wirtschaft legt, weshalb wir nicht mit Steuererhöhungen einverstanden sind, die die Steuerlast für die lokalen Unternehmen deutlich erhöhen würden, was beim Vorschlag für eine globale Mindeststeuer der Fall ist.“
Der Rat der Europäischen Union hat schließlich eingelenkt, die ungarische Gewerbesteuer in die globale Mindeststeuer einzubeziehen, wodurch keine Steuer erhöhnt werden muss. Mit dieser Entscheidung stimmte die ungarische Regierung der Einführung der globalen Mindeststeuer zu.
Titelbild: offizielle Facebook-Seite von Joe Biden