Derzeit beläuft sich das vererbbare Vermögen der ungarischen Bevölkerung auf rund 186 Tausend Milliarden Forint, wobei fast die Hälfte des Gesamtvermögens in den Händen von rund 400 000 Haushalten, den reichsten 10 % der Ungarn, liegt, von denen ein Drittel bereits im Rentenalter ist und ebenso viele im nächsten Jahrzehnt in Rente gehen werden. Der Erbfolgeprozess ist jedoch mit Tücken behaftet, deren Lösung im volkswirtschaftlichen Interesse liegt, so das Pressefrühstück des Vereins Gremium für die Erbfolge (GaUE).
Im vergangenen Sommer wurde in Zusammenarbeit mit führenden ungarischen Banken, Investmentgesellschaften, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen das Gremium für die Erbfolge gegründet, das zunächst ein Handbuch erstellen und Schulungen zu realen Situationen im Bereich des Ehegüterrechts, der Vermögensverhältnisse von Lebenspartnern und des Erbrechts organisieren wird.
Nach den neuesten Berechnungen der GaUE beläuft sich das gesamte vererbbare Vermögen der ungarischen Bevölkerung auf 186 Tausend Milliarden Forint, d.h. durchschnittlich 19 Millionen Forint (46.531 Euro) pro Person (46,5 Millionen Forint, d.h. 113.878 Euro pro Haushalt), was eine hohe Konzentration bedeutet: Fast die Hälfte davon wird von den reichsten 10 Prozent der Ungarn gehalten.
Auf dieses oberste Einkommenszehntel entfallen bereits 60 Prozent der bankfähigen Vermögenswerte und über 80 Prozent der Unternehmensanteile. Und was das Vermögen der privaten Haushalte angeht, so ist es das Immobilienvermögen bis zu 80%.
Risiken und Nebenwirkungen
Es gibt ein hohes Risiko des Verlusts von Ersparnissen oder Firmenvermögen bei fehlender Zusammenarbeit,
betont einer der Gründungsvizepräsidenten von GaUE.
„Wenn nur ein Banker oder nur ein Rechtsanwalt eine Lösung für das Erbschaftsproblem anbietet, führt das selten zu optimalen Ergebnissen, deshalb mobilisieren wir die verwandten Berufe im Rahmen des Vereins“ – betonte der Präsident des Vereins die Bedeutung eines multidisziplinären Ansatzes.
Handbuch über Familienbeziehungen
Ungarn hat in den vergangenen Jahrzehnten Rechts- und Finanzstrukturen entwickelt, die in Mittel- und Osteuropa führend sind, und heute ist es möglich, die vielfältigen Erfahrungen zu teilen und die Integration der verschiedenen Spezialisten in die Bankprozesse zu standardisieren. Die erste Auflage des Handbuchs, das Anfang 2023 von GaUE veröffentlicht wird, und die damit verbundenen Schulungen und Prüfungen werden praxisnahe Antworten auf relevante Fragen zum Ehe- und Partnerschaftsvermögen sowie zum Erbrecht geben.
Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn der Erbe minderjährig ist, wenn das gemeinsame Vermögen auf dem Konto nur eines Ehegatten liegt, aber auch, wenn z.B. der Unternehmensgründer alleiniger Inhaber des Unternehmens ist.
Auf die Einführung des Handbuchs folgt ein Dienst zur Verbesserung der Situation der breiten Öffentlichkeit und der Unternehmen sowie eine aktive Zusammenarbeit mit führenden Bildungseinrichtungen, Aufsichtsbehörden und Kammern. Die GaUE plant auch ein komplexes Ausbildungsprogramm für Privat- und Firmenkundenbankiers, das Verhaltens- und Managementwissenschaften, Finanzen und Recht umfasst.
Ein neuer Beruf ist geboren
Hauptziel des Gremiums für die Erbfolge ist es daher, das Erbfolgemanagement als Beruf weiterzuentwickeln, indem bewährte Praktiken ausgetauscht, Standards für die Ausbildung und die Arbeitsweise festgelegt und die entsprechenden Rechtsvorschriften optimiert werden.
Via világgazdaság.hu Beitragsbild: Pixabay