Die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie gehören zu den obersten Prioritäten der Regierung.Weiterlesen
Das Energieministerium geht davon aus, dass die inländische Speicherkapazität bis 2030 von derzeit 20-25 Megawattstunden auf 1.000 Megawattstunden ansteigen könnte, was die Flexibilität des Stromsystems erhöhen würde. Die Regierung plant, die Investitionen des Sektors durch zwei separate Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Gesamtbudget von 120 Milliarden Forint (324 Mio. Euro) zu fördern.
Die Europäische Kommission hat nach der gestern bekannt gegebenen Entscheidung die Solidität und Förderfähigkeit der Entwicklungsvorhaben anerkannt.
Die Investitionen in die Energiespeicherung werden dazu beitragen, eine kohlenstoffarme Energiewirtschaft zu erreichen und die Energiesouveränität Ungarns zu stärken.
Der Einsatz von Batteriespeichern wird die natürlichen Schwankungen in der Leistung der wetterabhängigen erneuerbaren Energien teilweise ausgleichen. Das kürzlich genehmigte EU-Programm kann einen wesentlichen Beitrag zur verstärkten Nutzung sauberer Energiequellen leisten. Die Verbesserungen könnten auch die Regulierungskosten für den Netzbetreiber senken.
Eine der beiden getrennten Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen läuft bereits. Netzbetreiber und Verteilerunternehmen können ihre Anträge für die 58 Milliarden Forint (156 Mio. Euro), die für sie vorgesehen sind, im Juni einreichen. Die Entscheidungen über die Finanzierung werden für den Herbst erwartet. Die Entwicklungen, die spätestens im Sommer 2025 abgeschlossen sein sollen, werden eine Speicherkapazität von 146 Megawattstunden haben.
Eine weitere Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen für ein breiteres Spektrum von Industrieunternehmen mit einem geplanten Budget von 62 Milliarden Forint (167 Mio. Euro) steht ebenfalls kurz bevor.
Die zur Verfügung stehenden Mittel könnten zur Unterstützung der Entwicklung der Marktteilnehmer in Form von nicht rückzahlbaren Investitionsbeihilfen und ebenfalls nicht rückzahlbaren Ertragsausgleichszahlungen verwendet werden. Der Wartungszeitraum wird einheitlich zehn Jahre betragen, wobei die Anträge in drei Zeitfenstern auf der Grundlage der erwarteten technischen Lebensdauer der Speicher bewertet werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip der geringsten Kosten mit dem geringsten Erlösausgleichsbedarf. Die öffentliche Konsultation zur notwendigen Gesetzesänderung könnte in naher Zukunft beginnen. Die endgültige Ausschreibung wird veröffentlicht, sobald die neuen Verordnungen veröffentlicht sind, so das Ministerium.
via mti.hu, Beitragsbild: Pexels