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„Der Oberste Gerichtshof reagiert auf Viktor Orbáns Anklage“

Ungarn Heute 2018.05.10.

„Die Kurie habe nicht in den Wahlprozess eingegriffen, sondern nur ihre verfassungsrechtliche Aufgabe erfüllt“ – teilte der Oberste Justizrat dem Portal „Index“ mit. Der Sprecher von dem Ministerpräsidenten Viktor Orbán hat am Wochenende ein Urteil des Obersten ungarischen Gerichtshofes scharf kritisiert. Als Folge dessen war dem Fidesz ein bei den Parlamentswahlen ursprünglich gewonnenes Mandat wieder aberkannt worden.

„Offensichtliche und schwerwiegende Einmischung in den Wahlprozess“ – warf der Sprecher des Ministerpräsidenten der Kurie in einer Stellungnahme vor. Bertalan Havasi veröffentlichte die in dem regierungsnahen Nachrichtenportal „Pesti Srácok“. Der Oberste Gerichtshof hatte letzter Woche eine Entscheidung des Nationalen Wahlausschusses bestätigt. Dieser hatte 4.000 postalisch aus dem Ausland eingegangene Stimmen für ungültig erklärt, da die beanstandeten Stimmzettel in vorschriftswidrige Umschläge eingelegt worden. Folglich könne ihre Authentizität nicht eindeutig festgestellt werden. Im Ergebnis erhielt Jobbik auf Kosten des Fidesz ein zusätzliches Mandat. Dessen ungeachtet verfügt Fidesz/KDNP nach wie vor über eine Zweidrittelmehrheit. Nach Havasi sei die Kurie „ihrer Aufgabe intellektuell nicht gewachsen“. Der Hauptgrund für die Kritik ist, dass die Kurie vor ihrer Entscheidung das Nationale Wahlamt fragte, ob es zur Mandatsaberkennung des Fidesz führen würde, wenn die 4360 Stimmen als gültig betrachtet würden. Die Antwort hieß „Ja“ – stand in einem Bericht.

„Soweit ich das sehe, hat die Kurie uns ein Mandat weggenommen, also sollten wir nicht drumherum reden, die Wahrheit ist, dass das Verfassungsgericht erklärt hat, die Kurie habe eine schlechte Entscheidung getroffen, eine Entscheidung, mit der man uns mehr als viertausend Wählerstimmen genommen hat.“ – reagierte der Ministerpräsident selbst in der Sendung „180 perc“ des staatlichen Rundfunks. Viktor Orbán bewertete die Entscheidung der Kurie „fehlerhaft“.

„So ist das jetzt nun einmal. Wir müssen dies zur Kenntnis nehmen, wir müssen von Zeit zu Zeit auch die schlechten Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, weil das Gesetz keine Möglichkeit zur Korrektur dieser falschen Entscheidung bietet, da am heutigen Tag das Endergebnis der Wahl festgestellt werden muss, also werden wir damit leben müssen.“ – fügte Orbán hinzu.

Vor diesem Hintergrund fordert ein regierungsnaher Kolumnist den Staat zu einer Reaktion auf. (Via budapost.de)

In Figyelő macht Dániel Deák geltend, dass das Wahlgesetz das Fehlen von genormten Umschlägen nicht als Grund für die Ungültigkeit der in ihnen enthaltenen Stimmzettel aufführe. Die Kurie, fährt Deák fort, beschäftige Richter, die offenbar gegen die Regierung voreingenommen seien. Darunter befänden sich die Ehefrauen zweier prominenter regierungskritischer Persönlichkeiten. Zudem habe der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Péter Darák, einen liberalen Professor der Central European University eingeladen, seine Richter in Vorträgen über liberale Werte zu belehren. Deák wirft der Kurie vor, sie stelle sich unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Justiz über das Gesetz. Mit ihrer Entscheidung über Tausende von im Ausland abgegebenen Stimmen „hat die Kurie den Rubikon überschritten“ – eine Geste, „die nicht unbeantwortet bleiben kann“.

(Via: 24.hu, miniszterelnok.hu, budapost.hu, Beitragsbild: MTI)