Am Dienstag stellte der Bürgermeister von Schattendorf in Österreich seine endgültigen Pläne für den Grenzübergang zwischen der Gemeinde und Ágfalva vor.Weiterlesen
Nach Beschwerden mehrerer Pendler und Einwohner von Ágfalva befasst sich auch die Generaldirektion für Migration und Inneres der Europäischen Kommission mit der Situation am Grenzübergang zwischen Schattendorf (Somfalva) und Ágfalva (Agendorf), die von den Österreichern einseitig geschlossen wurde, berichtet enyugat.hu. Wie groß der Skandal um den Grenzübergang ist, zeigt die Tatsache, dass sogar die chinesische Presse über die Situation berichtet hat.
Die Kommission hat eine Reihe von Beschwerden darüber erhalten, dass die österreichischen Behörden an der Grenze zu Ungarn Kontrollen eingeführt haben, dass beispielsweise am Grenzübergang Schattendorf-Ágfalva besondere Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich gelten und dass ungarische Staatsbürger möglicherweise diskriminiert wurden. Alle diese Beschwerden wurden von der Generaldirektion für Migration und Inneres der Europäischen Kommission registriert.
Referatsleiterin Corinna Ullrich, stellvertretende Generaldirektorin mit Zuständigkeit für Schengen und innere Sicherheit der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission, hat die Fragen der Betroffenen per Brief beantwortet, berichtet das Portal. Die Brüsseler Beamtin erläuterte zunächst den EU-Grundsatz, dass jeder EU-Bürger, der im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist, das Recht hat, das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zu verlassen, um in einen anderen Mitgliedstaat zu reisen, und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einzureisen. Sie erinnerte daran, dass Staatsangehörige eines Mitgliedstaates unabhängig von ihrem Wohnort das Recht haben, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates eine Beschäftigung nach den für die Beschäftigung von Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufzunehmen und auszuüben.
In ihrer Antwort berichtete die Referatsleiterin auch, dass Österreich den Ausschuss darüber informiert habe, dass es zwischen dem 12. November 2022 und dem 11. Mai 2023, dem für die Beschwerden relevanten Zeitraum, an seinen Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn vorübergehend wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt und diese bis zum 11. November verlängert habe. Die Kommission warnt die Pendler auch davor, dass Grenzkontrollen de facto zu einer Einschränkung der Möglichkeiten des Grenzübertritts an jeder Stelle führen können.
Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen dürfe jedoch nicht das Recht auf die Ausübung der Freiheiten beeinträchtigen und daher nicht die Auferlegung von Vorbedingungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat rechtfertigen (z.B. Zahlung einer Gebühr für die Einreise, Vorlage von Dokumenten, die belegen, dass die betreffende Person in dem betreffenden Mitgliedstaat arbeitet),
so das Schreiben.
Was die Absicht betrifft, eine Fußgängerzone am Grenzübergang Schattendorf-Ágfalva einzurichten – wo für die Benutzung durch Fahrzeuge eine Genehmigung erforderlich ist und die Gebühr 160 Euro für zwei Jahre beträgt –, so ist dem Ausschuss nicht ganz klar, ob die Gebühr an die Benutzung der Infrastruktur oder an die Tatsache des Grenzübertritts gebunden ist. Dies soll mit den österreichischen Behörden geklärt werden, ebenso wie die Frage, ob es Alternativen zur mautpflichtigen Straßeninfrastruktur gibt und unter welchen Bedingungen Gebietsfremde diese nutzen können, heißt es in dem Antwortschreiben.
Nach Durchsicht der zahlreichen Rechtsvorschriften kommt die Leiterin zu dem Schluss, dass gemäß den EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer die vorläufige Einschätzung des Ausschusses lautet, dass alle Ausnahmen für Fußgängerzonen, die die Durchfahrt durch solche Zonen nur mit einer Sondergenehmigung erlauben, für alle reisenden Arbeitnehmer ohne Diskriminierung gelten sollten. Mit anderen Worten:
Alle Grenzgänger sollten unabhängig von ihrem Wohnsitz eine Sondergenehmigung für die Durchquerung der betreffenden Zone erhalten können. Wenn diesbezüglich Beschränkungen in Kraft sind, muss Österreich das mit der Maßnahme verfolgte legitime Ziel sowie die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Maßnahme erläutern.
Laut enyugat.hu gibt es jedoch immer ein Schlupfloch. Maßnahmen, die von lokalen Behörden zum Schutz der Interessen ihrer Gemeinden ergriffen werden, müssen dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung in vollem Umfang Rechnung tragen. Würden die Grenzgemeinden nur von Nicht-Einwohnern Gebühren für den Grenzübertritt verlangen, wäre dies eine wirklich diskriminierende Praxis.
Erstattungsfähige Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturen zur Unterstützung des grenzüberschreitenden Verkehrs auf der Grundlage grenzüberschreitender Wirtschaftsverbindungen oder Subventionsregelungen zur Entschädigung von Anwohnern für die Kosten, die durch die Notwendigkeit der Nutzung alternativer Mautstraßen entstehen, scheinen jedoch nicht diskriminierend zu sein.
Aus der Antwort der Brüsseler Beamtin geht auch hervor, dass sich die Kommission seit langem mit der Frage der Langzeitkontrollen Österreichs an den Landgrenzen zu Ungarn und Slowenien befasst. Die stellvertretende Generaldirektorin mit Zuständigkeit für Schengen und innere Sicherheit steht seit Oktober 2022 in engem Dialog mit allen betroffenen Staaten und arbeitet an einer Strategie zur Abschaffung dieser Kontrollen. Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ist eine der Prioritäten der Schengen-Politik in diesem Jahr, unterstreicht das Portal.
via enyugat.hu, Beitragsbild: Ungarn Heute