Gleichzeitig wird die Situation der Elektroroller weltweit immer unüberschaubarer.Weiterlesen
Auf der Website der Regierung wurde der Entwurf eines Regierungsdekrets veröffentlicht, mit dem die Höhe der verkehrsbezogenen Bußgelder deutlich angehoben werden soll. Dem Entwurf zufolge werden praktisch alle Bußgelder ab dem 1. September erhöht, berichtet Mandiner.
Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden sich die Strafen je nach der Höhe der Überschreitung um 9 000 HUF (23 EUR) beziehungsweise um 90 000 HUF (230 EUR) erhöhen.
Die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen und Trunkenheit am Steuer werden auch für Beschäftigte im Personen- und Güterverkehr verschärft. Wenn Sie zu schnell fahren oder sich betrunken hinters Steuer setzen, werden Sie bei Motoren mit einem Hubraum von 2.000 ccm oder weniger mit einer Geldstrafe von 520.000 HUF (1 300 EUR) statt der bisherigen 400.000 HUF (1 000 EUR) belegt. Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 ccm wird die derzeitige Geldstrafe von 800.000 HUF (2 000 EUR) auf 1,04 Millionen HUF (2 600 EUR) erhöht.
Auch die Bußgelder bei Fahren auch dem Standstreifen einer Autobahn, Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung werden erhöht. Das Befahren einer Straße entgegen einem Verbotsschild wird mit einer Geldstrafe von 39.000 HUF (100 EUR) geahndet. Wer ohne Genehmigung in ein besonders geschütztes Naturgebiet einfährt, kann mit 390.000 HUF (1 000 EUR) bestraft werden. Für die unerlaubte Benutzung der Straße wird je nach Dauer und Fahrzeugkategorie ein Bußgeld zwischen 39.000 HUF (100 EUR) und 214.500 HUF (550 EUR) fällig.
Wenn die Verordnung in dieser Form erlassen wird, wird sie nicht nur die Strafen für die Fahrer, sondern auch für die Hersteller verschärfen, da Fehler bei der Typgenehmigung ebenfalls schwer bestraft werden,
wie zum Beispiel falsche Angaben auf dem Informationsblatt, falsche Angaben bei dem Vorlegen eines Genehmigungsdokuments oder der Emissionserklärung. Die Erhöhung der Strafen reichen von 150 000 HUF (380 EUR) bis 240 000 HUF (610 EUR).
Die Höhe der Geldstrafe, die der Staat den Herstellern auferlegen kann, wenn sie eine Vorrichtung verwenden, um das Funktionieren der Abgasreinigungsanlagen in einem Auto zu verhindern, würde von 900.000 Forint (2 300 EUR) auf 1,17 Millionen Forint (3 000 EUR) steigen (dies ist schon mehrmals vorgekommen: Der Hersteller gab an, dass das Auto über eine Abgasreinigungsanlage verfügt, setzte dann aber eine eigene Vorrichtung ein, um diese zu umgehen, um zusätzliche Leistung für den Motor zu erhalten).
Der Vorschlag wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation veröffentlicht, zu der bis zum 10. August Stellungnahmen eingereicht werden können.
Via Mandiner, Beitragsbild: pixabay