Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Ungarn am 8. Juli letzten Jahres diplomatisch mitgeteilt, dass sie ihr Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn, welches seit 1979 in Kraft ist, mit Wirkung vom 8. Januar einseitig kündigen werden.Weiterlesen
Sowohl auf Privatpersonen als auch auf Unternehmen könnte sich die Entscheidung der Biden-Administration, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn einseitig zu kündigen, negativ auswirken. Dies ist etwas, was noch nie zuvor mit einem Land mit großem Wirtschaftspotenzial getan wurde.
Kurzfristig wird es keine größeren negativen wirtschaftlichen Folgen geben, aber längerfristig kann die beispiellose Entscheidung zu einer Verunsicherung der Investoren führen, so dass es später zu negativen Auswirkungen kommen kann: zum Beispiel in Form von fehlenden oder reduzierten Investitionen und der Verlagerung von Dienstleistungsfunktionen in andere Länder, sagte Károly Radnai, Geschäftsführer von Andersen in Ungarn und Vorsitzender des Steuerausschusses von AmCham Hungary gegenüber Világgazdaság.
Die ungarische Steuer- und Zollverwaltung (NAV) hat auf ihrer Website veröffentlicht, dass die Bestimmungen des Abkommens bis zum 31. Dezember 2022 gelten, so dass sich, obwohl es bereits ausgelaufen ist, an der steuerlichen Behandlung der bis zum Jahresende erzielten Einkünfte nichts ändern wird.
Die Doppelbesteuerung bedeutet, dass jeder, der US-Aktien besitzt und dort einen Gewinn erzielt, im nächsten Jahr deutlich mehr zahlen muss,
so Világgazdaság.
Die einseitige Kündigung des vor 43 Jahren mit Ungarn geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens durch die US-Regierung wurde im Juli letzten Jahres bekannt gegeben. Außen- und Handelsminister Péter Szijjártó sagte damals, dass der Hintergrund der US-Entscheidung eindeutig Ungarns Widerstand gegen eine globale Mindeststeuer sei.
Finanzminister Mihály Varga sagte, die wahren Gründe für die Entscheidung, das Abkommen zu kündigen, seien nicht die steuerpolitischen und technischen Argumente in der offiziellen Begründung, sondern die Tatsache, dass Ungarn für seine eigenen und seiner Meinung nach auch für die langfristigen Interessen der Europäischen Union eintrete.
Selbst angesichts der Tatsache, dass Ungarn der globalen Mindeststeuer im Dezember letzten Jahres in einem „Megadeal“ zugestimmt hat, haben die Vereinigten Staaten ihre ungünstige Entscheidung nicht geändert.
Wie Ungarn Heute im Dezember berichtete, erzielten die EU-Botschafter eine Einigung über die Umsetzung der Mindestbesteuerungskomponente, bekannt als Säule 2, der OECD-Reform der internationalen Besteuerung auf EU-Ebene. Ungarn war gegen diese Entscheidung und stimmte ihr nur unter einer Bedingung zu.
Die ungarische Unternehmenssteuer ist in der globalen Mindeststeuer für Unternehmen enthalten, so dass Ungarn keine Steuern erhöhen muss.
Via: Hungary Today – geschrieben von Mariann Őry ; Titelbild: Pixabay