Auch Elektroroller werden in Ungarn haftpflichtversicherungspflichtig sein.Weiterlesen
Der Kreis der Fahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, wird erweitert. Ab dem 16. Juli werden bestimmte Mikromobilitätsgeräte, einschließlich bestimmter Elektroroller, von der obligatorischen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Einige Versicherungsgesellschaften haben ihre Tarife bereits veröffentlicht, andere warten noch auf den endgültigen Regierungserlass, so Patrik Veres, Beratungsexperte bei Grantis Hungary Zrt.
Mit der Änderung der Verordnung über die Haftpflichtversicherung werden Elektroroller und Segways ohne obligatorische Haftpflichtversicherung nicht mehr auf der Straße zugelassen sein. Die Versicherung gilt normalerweise für ein Jahr, kann aber auch bis zu einem Monat abgeschlossen werden.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften richtet sich der Preis der Versicherung weitgehend nach dem Alter des Fahrers und dem Ort, an dem der Elektroroller benutzt wird.
Nach Angaben von Grantis liegen die jährlichen Haftpflichtversicherungstarife für Elektroroller derzeit zwischen einigen Tausend und mehreren Hunderttausend Forint.
Elektroroller müssen durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt werden,
Obwohl die Änderungen des Gesetzes LXII. von 2009 über die Haftpflichtversicherung bereits vor Monaten verkündet wurden, ist der entsprechende Ministerialerlass, der genau klärt, für welche Fahrzeuge die neue Regelung gilt, noch nicht veröffentlicht worden.
Einige Versicherungsgesellschaften stufen diese Fahrzeuge daher einfach in „Sonstige Kategorie“ ein, um das Gesetz irgendwie zu erfüllen. Diese Kategorie ist jedoch mit einer höheren Gebühr verbunden. Es wird erwartet, dass die Versicherungsgesellschaften die bisher angekündigten Tarife für die Haftpflichtversicherung ändern werden, sobald das Ministerium die gesetzlichen Anforderungen klargestellt hat.
Es ist wichtig zu wissen, dass
die Haftpflichtversicherungspflicht nur für Elektroroller gilt, nicht aber für Fahrzeuge, die ausschließlich durch menschliche Kraft angetrieben werden.
Besitzer von Skateboards, elektrisch unterstützten Fahrrädern und E-Mopeds, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden, können aufatmen.
In den Rechtsvorschriften wird der Eigentümer als die für den Abschluss einer Versicherung verantwortliche Person bezeichnet, was jedoch für Fahrzeuge ohne Kennzeichen wie Elektroroller eindeutig nicht zutrifft. Um diese Gesetzeslücke zu schließen, wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (also Fahrzeugen ohne Kennzeichen) der Nutzer der Halter ist.
Das bedeutet, dass
auch dann ein Bußgeld fällig wird, wenn jemand nicht seinen eigenen Elektroroller benutzt.
Ab dem 16. Juli dürfen nur noch versicherte Elektroroller auf der ungarischen Straße fahren.
via mti.hu, Beitragsbild: Pexels