Ausgangsbeschränkungen bleiben in Budapest und im Komitat Pest in Kraft. Im Rest des Landes werden aber die Maßnahmen gelockert. Alle Läden, Bäder, Museen und Zoos – falls es möglich ist – werden wieder eröffnen und können ab Anfang der Woche besucht werden.
Mit Ausnahme von Budapest und dem Komitat Pest sind ab 4. Mai 2020 die landesweiten Ausgangsbeschränkungen aufgehoben worden. Das bedeutet:
Mit Ausnahme von Budapest und Komitat Pest schreibt das Dekret vor, dass Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten müssen. Alle Menschen müssen beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Mund- und Nasenbedeckung tragen.
Alle Geschäfte dürfen normal öffnen.
Restaurants und Cafés dürfen auf Terrassen und in Gartenbereichen Gäste bewirten (weiterhin nicht in geschlossenen Räumen!)
Öffentliche Flächen, Parks, Freilichtmuseen, Tiergärten dürfen besucht werden.
Gottesdienste, Hochzeiten, Begräbnisse dürfen abgehalten werden.
Studenten dürfen auf Entscheidung des Rektors wieder Hochschuleinrichtungen besuchen. Das gilt nicht für Studentenwohnheime.
Sportveranstaltungen und -trainings dürfen ohne Zuschauer abgehalten werden (gilt auch für Budapest/Pest)
Das Dekret sieht eine frühere Beschränkung vor, Personen über 65 Jahren dürfen nur zwischen 9 und 12 Uhr Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken betreten. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.
(Beitragsbild: MTI – Tibor Illyés)