Ungarn öffnet seine Grenzen Richtung Österreich. Der entsprechende Regierungsbeschluss sieht vor, dass österreichische bzw. ungarische Staatsbürger einreisen dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Regel gilt auch für EWR-Bürger mit Daueraufenthaltskarte. Personen, die nach Ungarn einreisen wollen, müssen über einen negativen Corona-Test verfügen. Dieser Test darf nicht älter als vier Tage sein. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Regierungsdekret hervor.
Seit 22. Mai 2020 können AT und HU Staatsbürger mit einem ärztlichen Zeugnis über ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis aus AT nach HU einreisen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als 4 Tage und muss in englischer oder ungarischer Sprache ausgestellt sein.
PENDLER sollen weiterhin keinen negativen Test vorweisen, nur eine Bestätigung des Arbeitgebers!
Laut einer weiteren Bestimmung dürfen österreichische und auch ungarische Staatsbürger, wenn sie nach Passieren der ungarischen Grenze innerhalb von 14 Tagen Symptome einer Ansteckung wahrnehmen, ihren Aufenthaltsort oder ihre Unterkunft nicht verlassen. Sie müssten umgehend telefonisch die zuständige Behörde informieren.
Die Regel gilt auch für Personen mit einer Daueraufenthaltskarte in Ungarn, dh für Staatsbürger eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums. (Neben EU-Staaten zählen Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz dazu).
Laut einem Polizeibeamten verhandelt die Regierung mit den Nachbarländern über die Möglichkeit, zusätzliche Übergänge zu eröffnen.
Weitere Informationen zu den Einreise und Reisebestimmungen finden Sie HIER.
(Beitragsbild: MTI – István Filep)