Wöchentliche Newsletter

Kinderschutzgesetz: „EU kann den Ungarn nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder erziehen sollen“

MTI - Ungarn Heute 2021.09.16.

Die Europäische Union kann laut EU-Verträgen und der Europäischen Grundrechtecharta nicht vorschreiben, wie Ungarn ihre Kinder erziehen sollen, sagte Justizministerin Judit Varga am Donnerstag.

Die Europäische Kommission hat im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. „Sie versuchen, uns nur zu bestrafen, weil wir LGBTQ-Aktivisten nicht in ungarische Schulen und Kindergärten lassen“

so Varga auf Facebook. 

Ungarn schickte seine Antwort auf das Aufforderungsschreiben der EK an Thierry Breton, den Kommissar für Binnenmarkt, in dem die Position der ungarischen Regierung zum Vertragsverletzungsverfahren und die „materiellen und fachlichen Fehler“ in dem Aufforderungsschreiben der EK dargelegt wurden.

Ungarn werde seine Kultur, nationale Identität und die mit diesen Werten eng verbundenen Familienwerte schützen, sagte sie:

„Dieses Recht wird sowohl durch EU- als auch durch internationales Recht garantiert.“

„Wir sorgen weiterhin dafür, dass nur die Eltern entscheiden können, wie sie ihr eigenes Kind erziehen. Niemand kann sie dazu zwingen, ihr Kind ohne ihre Zustimmung sexuelle Informationen zu erhalten oder mit schädlichen Inhalten konfrontiert zu werden, die für ihr Alter unangemessen sind“, so die Justizministerin weiter.

Kinderschutzgesetz: "Mehrheit sieht die Erziehung der Kinder als Aufgabe der Eltern"
Kinderschutzgesetz:

Ergebnisse der von der Regierung durchgeführten Umfrage zeigen, dass 97 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass die Erziehung der Kinder das ausschließliche Recht und die Verantwortung der Eltern ist, kündigte die Regierungssprecherin an.Weiterlesen

Der Sexualkundeunterricht wird von „qualifiziertem Personal in Anwesenheit eines Lehrers“ abgehalten, so Varga.

„Die Annahme, dass das Gesetz Ausgrenzung oder Diskriminierung bezwecken würde, lehnen wir kategorisch ab, es gehe nur um die Erziehung ungarischer Kinder und den Jugendschutz. Das Gesetz greift in keiner Weise in das Leben von Erwachsenen ein, es verletzt in keiner Weise die Rechte sexueller Minderheiten“:

Ungarns Grundgesetz verbietet die Diskriminierung und den Ausschluss von Minderheiten, und ungarische Gesetze bestrafen solche Handlungen „streng“.

(Via: MTI, Beitragsbild: Facebook Seite der Ministerin)