Wöchentliche Newsletter

EuGH: Ungarn verstößt bei Transitlager gegen EU-Recht

MTI - Ungarn Heute 2020.05.15.

Grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht – sagte der luxemburgische Gerichtshof am Donnerstag aus. Er stellte fest, dass die Festsetzung von Migranten in einer Transitzone eine Inhaftierung ist. Das Urteil betrifft nicht nur Ungarn. Justizministerin Judit Varga betonte, dass der Standpunkt der Regierung zu Röszke unverändert bleibt.

„Die Bedingungen in der Zone an der serbischen Grenze bei Röszke, seien als Haft einzustufen“ – urteilten die Richter. Dafür müsse jedoch jeder Einzelfall geprüft werden. Ungarn muss jeden Asylantrag prüfen und darf seine Bescheide nicht so ändern, dass dem Betroffenen kein Rechts- und Ausweg mehr bleibt. Und die Luxemburger Richter stellen klar, dass ein Asylantrag nicht zurückgewiesen werden darf, weil der Antragsteller durch ein als „sicheres Transitland“ eingestuftes Land eingereist ist, in dem nicht die Gefahr besteht, dass ihm ein ernsthafter Schaden zugefügt wird.

Im konkreten Fall ging es um vier Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, die Menschen seien über ein Land – den Nicht-EU-Staat Serbien – eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben. Klagen gegen diese Entscheidung wies das zuständige Gericht ohne Prüfung ab. Zudem wurde den Betroffenen ein Bereich in der Transitzone Röszke als Aufenthaltsort zugewiesen.

Justizministerin: Regierungs Standpunkt zu Röszke ist unverändert

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Ungarn Migranten festnimmt und ihre Rechte nicht wahrt, sagte Justizministerin Judit Varga am Donnerstag gegenüber MTI. Die Position der Regierung bleibt jedoch unverändert: Ungarns Gesetze und Praktiken entsprechen dem EU- und Völkerrecht, da Migranten jederzeit die Transitzone nach Serbien verlassen können, sagte sie.

Varga sagte, das EuGH-Urteil bedeute, dass Ungarn verpflichtet sein sollte, Migranten aufzunehmen.

Dies ist unannehmbar und verstößt gegen das ungarische Grundgesetz

sagte sie und fügte hinzu, dass die Regierung die rechtliche Situation und ihre Folgen unter dem Gesichtspunkt der Verfassungsmäßigkeit untersuchen werde.

(Via: faz.net, mti.hu, Beitragsbild: MTI – Tibor Rosta)