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Europäisches Parlament billigt Ein-Tages-Vignette

Ungarn Heute 2022.02.21.
FIZETŐS

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, die Ein-Tages-Vignette in allen EU-Mitgliedstaaten, die früher schon eine Maut eingeführt haben, zur Pflicht zu machen. Nach den neuen Vorschriften werden sich die Straßenbenutzungsgebühren auch für Lkws verändern, nämlich von einem zeitbasierten auf ein entfernungsabhängiges Modell, um das Verursacherprinzip umzusetzen. Kein ungarischer Abgeordneter hat sich an der Debatte beteiligt.

Das Parlament hat in einer endgültigen Abstimmung grünes Licht für die im Juni 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gegeben. Es handelt sich um die Aktualisierung der Vorschriften für die Gebühren, die die EU-Mitgliedsstaaten für die Benutzung von Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) von Lastkraftwagen, aber auch von Bussen, Lieferwagen und Personenkraftwagen erheben können. Die EU-Mitgliedstaaten werden dadurch nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten, berichtet das offizielle Portal der Europäischen Union.

Regierungsbeamter: "Ungarn ist führend im Autobahnbau"
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Drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten öffentlich über die Höhe der Mautgebühren und die Verwendung der Einnahmen berichten. Der italienische Berichterstatter Giuseppe Ferrandino zeigte sich sehr zufrieden

 Die Abschaffung der Vignette für Lastwagen wird ein System vereinheitlichen, das derzeit übermäßig fragmentiert ist. Wir werden Anreize liefern, im Verkehrsbereich sauberere Fahrzeuge zu verwenden. Ich freue mich sehr, dass wir die Einführung der Ein-Tages-Vignette für alle im Verkehr befindlichen Fahrzeuge erreicht haben, die es Reisenden im Transit ermöglicht, einen fairen Preis für ihre Fahrt zu zahlen. Dies ist auch eine positive Entwicklung für den Tourismus, denn es wird sichergestellt, dass Reisende nicht benachteiligt werden

Die Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.

(Via: 24.hu, Titelbild: MTI – Máthé Zoltán)