Der Erlass des Innenministers wird am 15. September in Kraft treten.Weiterlesen
Wie wir darüber schon berichtet haben, macht ein neues Dekret ab 15. September in Ungarn zur Pflicht, dass die Mutter vor einer Abtreibung den Herzschlag des Fötus anhört. Laut der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, erschwert der ungarische Ministerialerlass den Zugang zu Abtreibungsbehandlungen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Menschenrechtskommissarin das Land kritisert. Sie hat bereits früher ihre Besorgnis über Ungarns Grenzschutzmaßnahmen und der Medienfreiheit in Ungarn zum Ausdruck gebracht.
In einer Erklärung anlässlich des Internationalen Tages für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch sagte Dunja Mijatovic, dass die Gesetzgebung in vielen Mitgliedsstaaten des Europarates Frauen und Mädchen weiterhin daran hindert, ihr Recht auf Abtreibung in vollem Umfang wahrzunehmen.
„Die Rücknahme der Fortschritte bei der sicheren Abtreibung stehe im Widerspruch zu den von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen. Bedauerlicherweise haben einige europäische Länder Schritte unternommen, die den Fortschritt bei den Rechten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wieder zunichte machen“, sagte die Kommissarin und fügte hinzu:
Die jüngste Verabschiedung eines Ministerialerlasses in Ungarn, der schwangere Frauen dazu verpflichtet, sich vor einem Schwangerschaftsabbruch einer Ultraschalluntersuchung zu unterziehen, erschwert ihnen den Zugang zur Abtreibungsbehandlung noch mehr.
Die Kommissarin forderte die Mitgliedstaaten des Europarats auf, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten, indem sie ihre Gesetzgebung mit den Menschenrechtsstandards in Einklang bringen und die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Betreuung von Schwangerschaftsabbrüchen berücksichtigen. Sie sagte auch, dass es wichtig sei, dass die Mitgliedstaaten dem Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Frauen und Mädchen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, Roma-Frauen, Migrantinnen sowie lesbischen, bisexuellen und intersexuellen Frauen zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch Beachtung schenken.
„Die Bemühungen von Organisationen, die sich für den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einsetzen, sollten ebenfalls anerkannt werden. Kein Menschenrechtsverteidiger sollte aufgrund seiner Arbeit administrativen oder gerichtlichen Schikanen ausgesetzt sein“, fügte die Menschenrechtskommissarin des Europarats hinzu.
In Ungarn haben zwanzig ungarische Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz des fötalen Lebens und die Unterstützung schwangerer Frauen in Krisensituationen einsetzen, eine gemeinsame Erklärung zur Unterstützung der Herzschlag-Verordnung abgegeben. Nach Ansicht der Unterzeichner gibt die neue Regelung einer Frau in einer Krise die Möglichkeit, ihre Entscheidung, die unumkehrbar ist und das Leben verändert, nicht zu bereuen. Die Organisationen erklärten, sie hofften, dass viele Kinder gerettet und viele Mütter und Familien vor dem physischen und emotionalen Trauma einer Abtreibung bewahrt werden könnten.
(Via: MTI, Titelbild: Pexels)