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Familienbeihilfen wurden weiter erhöht

Ungarn Heute 2023.01.16.

Die Regierung wird die Familienbeihilfen schützen, und ihre Summe wird in diesem Jahr weiter steigen, gab die Staatssekretärin für Familien, den Inhalt einer auf kormany.hu veröffentlichten Erklärung bekannt.

Der Höchstbetrag des Kindergeldes (GYED) hat sich seit 2010 verdreifacht, während sich der Betrag des Kindergeldes für Eltern, die ein Kind betreuen, das nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen (GYOD) in vier Jahren mehr als verdoppelt hat, so Ágnes Hornung, die Staatssekretärin für Familien, in einem offiziellen Facebook-Post.

Die Leistungen für Januar werden laut kormany.hu im Februar in erhöhter Summe ausgezahlt.

Die Unterstützung von Familien mit Kindern ist seit 2010 eine der Prioritäten der Regierung. Dazu gehört, dass der monatliche Höchstbetrag an GYED bis 2023 im Vergleich zu 2010 mehr als verdreifacht wurde. Mit der Erhöhung des Mindestlohns am 1. Januar 2023 erreicht der Höchstbetrag von GYED 324.800 Forint (815,33 Euro) brutto, während die Graduierten-GYED für Bachelor-Studenten auf 162.400 Forint (407,6 Euro) und für Master-Studenten auf 207.480 Forint (520,73 Euro) steigt.

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Die Befreiung von der Einkommenssteuer für Mütter unter 30 Jahren ab dem 1. Januar 2023 gilt auch für den Betrag von GYED und der Graduierten-GYED, so dass diese Leistungen in einem höheren Nettobetrag bezogen werden können, da der Betrag der Leistungen nur einem Rentenbeitragsabzug von 10 Prozent unterliegt und der persönliche Einkommenssteuervorschuss von 15 Prozent nicht abgezogen wird.

Die Einkommenssteuerbefreiung kann auch für den Betrag des Babybetreuungsgeldes (CSED) in Anspruch genommen werden. Da der CSED-Satz ab dem 1. Juli 2021 von 70 Prozent auf 100 Prozent erhöht wurde, kann die Höhe der Leistung für Frauen mit Kindern unter 30 Jahren dank der Befreiung von der Einkommenssteuer dem bisherigen Bruttogehalt entsprechen, so kormany.hu.

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Infolge der Anhebung des Mindestlohns erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 auch der Betrag des Kindergeldes für Eltern, die ein Kind betreuen, das nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen (GYOD). Die Höhe der GYOD betrug bei ihrer Einführung im Jahr 2019 100.000 Forint (251,02 Euro) brutto pro Monat. Die Regierung hat sich verpflichtet, den Betrag der Leistung Jahr für Jahr zu erhöhen, um bis 2022 die Höhe des Mindestlohns zu erreichen, d. h. im Jahr 2023 steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns auch der Betrag der GYOD auf 232.000 Forint (582,37 Euro).

via mti.hu, Beitragsbild: Pixabay