Am 6. September 2017 will der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob die EU-Staaten Ungarn und Slowakei Flüchtlinge aufnehmen müssen. Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen beim Europäischen Gerichtshof.
Zufolge dem EU-Beschluss aus dem September des Jahres 2015 sollen bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern untergebracht werden. Ungarn und die Slowakei halten den Beschluss jedoch für rechtlich unzulässig und haben gegen ihn beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Bei der Abstimmung hatten sie gegen die Umverteilung votiert, wurden aber überstimmt. Laut Beschluss müsste Ungarn 1294 (988 aus Griechenland, 306 aus Italien), die Slowakei 902 Flüchtlinge aufnehmen. Im September dieses Jahres sollte die 2015 beschlossene Umverteilung von Flüchtlingen abgeschlossen sein.
Der zuständige Generalanwalt am EuGH Yves Bot hatte im Juli dafür plädiert, die Klagen aus Ungarn und der Slowakei abzuweisen. In seiner Stellungnahme wies er die Argumente der Kläger auf ganzer Linie zurück. Weder sei an der Rechtsgrundlage des Beschlusses etwas auszusetzen, noch habe es Verfahrensfehler gegeben. Laut Bot ist nicht relevant, dass sich die Umverteilung in der Praxis nur bedingt als wirksames Mittel zur Entlastung erwiesen habe. Die EU-Richter folgen der Meinung des Generalanwaltes üblicherweise in vier von fünf Fällen.
via mti.hu, handelsblatt.com; Foto: MTI