Die ungarische Staatsanwaltschaft und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung arbeiten eng zusammen.Weiterlesen
Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, der mehrere Ungenauigkeiten und Unwahrheiten über die ungarische Staatsanwaltschaft enthält, so die Kommunikations- und Presseabteilung der Generalstaatsanwaltschaft in einer Erklärung, die am Donnerstag der MTI übermittelt wurde.
Die Kommunikations- und Presseabteilung bezeichnete die Behauptung, die Staatsanwaltschaft stehe unter politischem Einfluss, als völligen Unsinn. Es wurde betont, dass alle Fälle in Übereinstimmung mit dem Gesetz, professionell und frei von politischer Einflussnahme bearbeitet werden. Jeder, der von einer solchen Einflussnahme Kenntnis hat, dies der Staatsanwaltschaft melden sollte, die den Fall dann gründlich untersuchen wird, so das Schreiben.
In ihrer Mitteilung verwies sie auf den Fall von Péter Magyar, der behauptete, dass die Staatsanwaltschaft politisch beeinflusst war und dass Politiker die Ermittlungsunterlagen manipuliert hatten. Nach einer umfassenden und detaillierten Untersuchung habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.
In der Mitteilung heißt es, die Behauptung der Kommission, dass Gerichtsentscheidungen, mit denen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, von Ermittlungen oder Strafverfolgung abzusehen, außer Kraft gesetzt werden, nicht bindend seien und noch keine nennenswerten Ergebnisse erbracht hätten, sei falsch. Nach Einreichung eines Antrags auf Überprüfung kann der Ermittlungsrichter beschließen, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, woraufhin die Ermittlungen wieder aufgenommen oder das Verfahren fortgesetzt wird. Diese Entscheidung ist bindend, wurde betont. Beschließt das Gericht auf der Grundlage des Überprüfungsantrags, die Ermittlungen anzuordnen oder fortzusetzen, und stellt der Ermittlungsrichter das Strafverfahren wieder ein, kann ein neuer Überprüfungsantrag gestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft kann nicht verpflichtet werden, Anklage zu erheben, da dies verfassungswidrig und mit der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft unvereinbar wäre, aber die Person, die den Überprüfungsantrag stellt, kann eine Anklageschrift einreichen, d.h. sie hat die Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen. Dies ist jedoch seit der Schaffung des Rechtsinstruments nie geschehen, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft in allen strittigen Fällen rechtmäßig und korrekt gehandelt hat.
In der Mitteilung werden die Einwände der Kommission gegen die hierarchische Struktur der Staatsanwaltschaft in dem Bericht als unzutreffend und irreführend bezeichnet. Der Konsultativrat der Europäischen Staatsanwälte des Europarats sei zuvor zu dem Schluss gekommen, dass die hierarchische Struktur der Staatsanwaltschaft eine rechtsstaatliche Lösung sei, ebenso wie die Venedig-Kommission.
Die ungarische Staatsanwaltschaft ist hierarchisch und autonom organisiert, was den Staatsanwälten ermöglicht, frei von Politik zu agieren.
Die Gesetze, die die Staatsanwaltschaft regeln, enthalten Garantien zur Beseitigung der Korruption, u. a. dass die ungarische Staatsanwaltschaft von der Exekutive unabhängig ist, dass die Regierung oder der Justizminister dem Generalstaatsanwalt keine Weisungen erteilen kann, der in Einzelfällen keine Weisungen erteilt, und dass er nicht die Befugnisse des slowakischen Generalstaatsanwalts hat, der jedes Verfahren ohne Angabe von Gründen einstellen kann.
Aus dem Aufbau der Organisation und den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass der leitende Staatsanwalt dem unterstellten Staatsanwalt Weisungen erteilen kann, für die er dann auch verantwortlich ist. Ist der Staatsanwalt mit der Weisung seines Vorgesetzten nicht einverstanden, kann er verlangen, dass sie schriftlich niedergelegt wird; bis dahin ist die Weisung nicht verbindlich. Ist der Staatsanwalt der Auffassung, dass die Weisung mit dem Gesetz oder seiner Rechtsauffassung unvereinbar ist, kann er unter Angabe seiner Rechtsauffassung schriftlich beantragen, von dem Verfahren entbunden zu werden; ein solcher Antrag darf nicht abgelehnt werden.
In Bezug auf die Feststellung im Bericht, dass nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene noch erhebliche Fortschritte erzielt werden müssen, hielt es die Staatsanwaltschaft für wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die Kommission nicht auf aktuelle Daten, sondern auf Erkenntnisse aus den Rechtsstaatlichkeitsberichten der vergangenen Jahre bezieht. Das ungarische Strafgesetzbuch kennt den Begriff der Korruption auf höchster Ebene nicht und auch im internationalen Recht ist er nicht genau definiert, so dass die Staatsanwaltschaft noch auf eine Rückmeldung über die Auslegung dieses Begriffs durch die Kommission wartet.
Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass sie bereits eine Reihe hochrangiger Beamter in Korruptionsfällen angeklagt hat.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist auch die Behauptung des Berichts, das Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor sei weiterhin hoch, nicht korrekt. Die Staatsanwaltschaft werde jeden Bericht oder jede Analyse verfolgen, der/die dazu dienen könne, die Situation der Korruption in Ungarn so umfassend wie möglich darzustellen. Sie erinnert daran, dass in der letztjährigen Eurobarometer-Umfrage 22 % der Befragten in Ungarn die Frage bejahten, ob sie in ihrem täglichen Leben von Korruption betroffen seien. Mit diesem Ergebnis liege Ungarn im Mittelfeld der EU-Mitgliedsstaaten und 2 Prozentpunkte besser als der EU-Durchschnitt.
Nur 9 % der Befragten seien im vergangenen Jahr Zeuge eines Korruptionsfalls geworden, für den die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Die im Rechtsstaatlichkeitsbericht erhobenen Behauptungen über die Staatsanwaltschaft seien unwahr und irreführend, da die ungarische Staatsanwaltschaft eine hierarchische Struktur habe und in jedem einzelnen Fall professionell, frei von politischer Einflussnahme und in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz handele, betonte sie. In den Fällen, die durch den Antrag auf Überprüfung angefochten werden konnten, wurden keine Anklagen erhoben, so dass die Gerichtsentscheidungen in den strittigen Fällen ebenfalls bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft rechtmäßige und korrekte Entscheidungen getroffen hat, so die Generalstaatsanwaltschaft abschließend.
Via MTI Beitragsbild: Magyarország Ügyészsége Facebook