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George Soros‘ NGO klagt vor Gericht gegen Verbot von pro-palästinensischen Protesten

Ungarn Heute 2023.11.10.

Nach der Erklärung von Ministerpräsident Viktor Orbán, dass man in Ungarn keine Sympathiekundgebungen an der Seite terroristischer Organisationen abhalten könne, verbot die Polizei eine weitere pro-palästinensische Demonstration, berichtet Magyar Nemzet. Die Hungarian Civil Liberties Union (HCLU, Társaság a Szabadságjogokért) hat jedoch beim Gericht Einspruch eingelegt, weil, so Szabolcs Hegyi von der HCLU, „in der angespannten weltpolitischen Lage eine solche Demonstration zwar Sicherheitsrisiken bergen kann, dies aber an sich kein Grund ist, sie zu verbieten“.

Die HCLU wird von linksradikalen Unterstützern gesponsert, wie der Open Society Foundation von George Soros, dem Sigrid Rausing Trust, der seit Jahren an der Spitze der regierungsfeindlichen Initiativen in Ungarn steht, der American Bar Association und der ungarischen MagNet Bank, die für ihre Unterstützung von LGBTQ- und Bürgerrechtsinitiativen bekannt ist.

Foto: Facebook

Magyar Nemzet bat den nationalen Sicherheitsexperten László Földi, der als ehemaliger operativer Direktor des Nachrichtendienstes über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse über die Risiken solcher Ereignisse verfügt, um einen Kommentar zu dieser Angelegenheit. „Es steht HCLU frei, vor Gericht zu gehen, das dann entscheiden wird, wer Recht hat“, so der Experte. Er fügte jedoch hinzu, dass

es typisch sei, dass die NGO und die globale Macht, die hinter ihr stehe, nun ein Interesse daran hätten, die Palästinenser in diesem Ausmaß zu unterstützen.

Einerseits haben sie solche Veranstaltungen bis zum Ausbruch des israelischen Konflikts nicht unterstützt und waren somit inkonsequent in ihrer Unterstützung für die Palästinenser. Zum anderen ist es wahrscheinlich nicht das Wichtigste auf der Welt und schon gar nicht in Ungarn, zu versuchen, mit Straßendemonstrationen ein Problem zu lösen, das viel einfacher von den Kräften gelöst werden könnte, die hinter solchen NGOs stehen und die ein klares Interesse an einer Störung der Gesellschaft haben. Es geht um nichts anderes als darum, die Gesellschaft auch in Ungarn aufzuwiegeln und die Menschen möglichst aufgrund ihrer Werte und Gefühle gegeneinander auszuspielen, betonte László Földi.

Diese Organisationen seien auch insofern eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, als ihre Aktivitäten darauf abzielten, die Normalität der Gesellschaft zu hinterfragen und dadurch das Sicherheitsgefühl der Menschen in Frage zu stellen und zu verringern.

Ein weiterer Experte, der Verfassungsrechtler Zoltán Lomnici Jr., erinnerte daran, dass die Polizei bisher sieben Anträge für solche Demonstrationen abgelehnt hat. Er fügte hinzu, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der 1966 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, auch eindeutig Kriegspropaganda und die Förderung von nationalem, rassischem oder religiösem Hass verbietet und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit erlaubt, wenn dies in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Gleichzeitig wies er darauf hin, dass Hamas-Terroristen unter der Führung militanter Gruppen in den Staat Israel eingedrungen sind und dabei vorsätzlich Hunderte von Zivilisten getötet und Dutzende von Geiseln genommen haben, darunter Frauen, Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Diese Taten stellen schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Tausende von Menschen sind bereits an den Folgen der unmenschlichen Taten der Hamas-Terroristen gestorben.

Die pro-palästinensischen Demonstrationen sind daher sowohl moralisch als auch ethisch völlig inakzeptabel. Sie sind in einem Europa, das auf der jüdisch-christlichen Kultur basiert, nicht hinnehmbar und richten sich gegen die christliche Kultur,

was nun einen Verstoß gegen das ungarische Grundgesetz darstellt. Die Polizei habe im Einklang mit dem einschlägigen Artikel des Grundgesetzes gehandelt, wonach der Schutz der verfassungsmäßigen Identität Ungarns und der christlichen Kultur die Pflicht aller Staatsorgane sei, betonte Zoltán Lomnici Jr.

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via hungarytoday.hu, Beitragsbild: Pixabay