Eine neue Verordnung verschärft die Vermarktung homöopathischer Produkte in Ungarn und diese können nur noch ohne Werbung für eine therapeutische Indikation in den Verkehr gebracht werden.
Ab dem 1. Juli können homeopathische Arzneimittel in Ungarn nur ohne therapeutische Indikation verkauft werden, da die Wirksamkeit bei keinem der in Ungarn vermarkten Produkte durch klinische Studien bestätigt wurde.
In einer Mitteilung gegenüber MTI erklärte das „Nationale Institut für Pharmazie und Ernährung“ (OGYÉI), die Änderungen seien auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten sei.
Die neue Verordnung erlaubt die Vermarktung homöopathischer Arzneimittel mit therapeutischen Indikationen nur, wenn sie den EU-Vorschriften für die Vermarktung entsprechen.
Dieser Regelung liegt die EU-Richtlinie 2001/83/EG zugrunde. Diese lautet: „Angesichts der Besonderheiten der homöopathischen Arzneimittel, wie etwa ihrer sehr geringen Wirkstoffkonzentration, und der Schwierigkeit der Anwendung der herkömmlichen statistischen Methoden bei klinischen Versuchen erscheint es wünschenswert, ein besonderes vereinfachtes Registrierungsverfahren für solche homöopathischen Arzneimittel vorzusehen, die ohne therapeutische Indikation und in einer Zubereitungsform und einer Dosierung, die kein Risiko für den Patienten darstellen, in Verkehr gebracht werden.“
Schon in 2015 kam die Abteilung für Medizinische Wissenschaften der Ungarischen Akademie der Wissenschaften zu dem Schluss, dass homöopathische Produkte denselben strengen wissenschaftlichen Standards wie „normale“ Arzneimittel folgen sollten. Im Jahr 2017 stellte der Wissenschaftliche Beirat der Europäischen Akademien (EASAC) fest, dass es keine wesentlichen Beweise dafür gibt, dass Homöopathie funktioniert und sogar gesundheitsschädlich sein kann.
Insgesamt sind 41 homöopathische Arzneimittel mit therapeutischer Indikation betroffen. In 2019 wurde die Genehmigung für das Inverkehrbringen von 22 solchen Arzneimitteln verweigert und in acht Fällen wurde ein unreguliertes, vereinfachtes Registrierungsverfahren eingeführt.
Derzeit gibt es in Ungarn kein homöopathisches Produkt mit therapeutischer Wirksamkeit, das in klinischen Studien nachgewiesen wurde.
OGYÉI betonte, dass die Werbung für marktfähige homöopathische Arzneimittel ab dem 1. Juli nur den Etikettentext des Produkts und keine zusätzlichen Informationen enthalten darf.
(Via: Péter Cseresnyés – Hungary Today, heilpraktikerrecht.com, Beitragsbild: Detlev Cosler – Pixabay)