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Inhaftierung vom syrischen Migranten verlängert

MTI - Ungarn Heute 2019.08.06.

Ein Gericht in Nyirbátor hat die Inhaftierung von Ahmed H, einem syrischen Staatsangehörigen, der nach dem Terrorismusgesetz verurteilt wurde, verlängert, bis „Bedingungen vorliegen, die seine Abreise ermöglichen“, sagte die Tageszeitung Magyar Hirlap am Dienstag.

Der Syrer kann nach dem derzeitigen Urteil spätestens am 15. September in Gewahrsam genommen werden. Der Syrer hatte 2015 an Massenunruhen an der serbisch-ungarischen Grenze bei Röszke teilgenommen und dafür war als „Terrorist“ verurteilt worden. Er wurde 2016 zu zehn Jahren Haft verurteilt, 2017 wurde das Strafmaß durch ein Berufungsgericht auf sieben Jahre, dann 2018 auf fünf Jahre verringert. Nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe wurde H. auf Bewährung entlassen und für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Ahmed H. wurde im Jahr 2018 in einem Wiederholungsverfahren zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er die Grenze illegal überschritten hatte, weil er die Polizei mit Steinen beworfen hatte, was das Gericht als Mitschuld an terroristischen Aktivitäten ansah.

Die ungarischen Behörden mussten bisher auf Behörden in Großbritannien sowie auf Zypern warten, wo Ahmed H. und seine Familie zuvor gelebt hatten, um festzustellen, ob sie bereit sind, ihn zurückzunehmen. Das Verfahren zur Erlangung der Dokumente, die die Auslieferung von Ahmed H. ermöglichen, wurde jedoch von den Behörden dieser Länder seit mehr als sechs Monaten eingestellt. Ahmed H. habe immer noch keine gültigen Reisedokumente, heißt es in der Zeitung. „Bisher hat kein Land zugestimmt, ihn aufzunehmen“.

Syrer Ahmed H. verlor Prozess gegen ungarisches Ministerium

(Via: mti.hu, Beitragsbild: MTI – Sándor Ujváry)