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Justizministerin: EK will LGBTQ-Organisationen in Kindergärten und Schulen lassen

MTI - Ungarn Heute 2021.07.12.

Die Europäische Kommission, unterstützt vom Europäischen Parlament, will, dass LGBTQ-Aktivisten und -Organisationen in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden, sagte Justizministerin Judit Varga dem öffentlich-rechtlichen Sender Kossuth Radio.

„Wir haben einen Nerv getroffen“, sagte sie und betonte, dass das ungarische Kinderschutzgesetz gegen keine europäische Norm verstoße.

Varga sagte, dass das Gesetz, die ungarische Regierung und Ungarn am Ende der „großen europäischen Aggression“ seien.

Wenn der Europäische Gerichtshof der Ansicht ist, dass die Gesetzgebung nicht den EU-Normen entspricht, gewährt er Mitgliedstaaten normalerweise eine zweimonatige Frist. Dagegen wurde Ungarn nur eine einzige Woche mit einer Frist zum 30. Juni eingeräumt.

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Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das Gesetz mehrmals als Schande bezeichnet. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine Resolution verabschiedet, in der die Kommission aufgefordert wird, alle rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf das Gesetz in Ungarn auszuschöpfen.Weiterlesen

Ungarn weigere sich, sich vom Gericht oder einer anderen europäischen Einrichtung diktieren zu lassen, wie das Leben in Ungarn zu leben sei, so die Justizministerin. Dies gelte auch für die Art und Weise, wie ungarische Eltern ihre Kinder erziehen sollen, fügte sie hinzu:

Die EU-Grundrechtecharta besagt, dass Eltern das alleinige Recht haben, über die Erziehung eines Kindes zu entscheiden.

In der Zwischenzeit sagte Varga zum Thema EU-Wiederherstellungsfonds, dass ein sehr konstruktiver Dialog über Sanierungspläne im Gange sei, und fügte hinzu, dass Ungarns Sanierungspaket im Einklang mit den EU-Vorschriften erstellt worden sei. Allerdings habe die EG im Hinblick auf das Kinderschutzgesetz inzwischen neue Forderungen gestellt, sagte sie und fügte hinzu, dass die beiden nicht miteinander verbunden werden sollten, da das eine nicht mit dem anderen kollidiert:

Geld, das dem ungarischen Volk zusteht, darf nicht an ideologische Bedingungen geknüpft werden. Die Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs vom vergangenen Dezember legt dies klar fest.

(Via: MTI, Beitragsbild: Zsolt Szigetváry/MTI)