Wöchentliche Newsletter

Könnte Paks II an einer österreichischen Klage gegen Staatsbeihilfen für ein britisches AKW scheitern?

Enikő Enzsöl 2017.10.06.

Die Verhandlung über Österreichs Klage gegen Staatsbeihilfen für das britische Atomprojekt Hinkley Point C hat am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) begonnen. Das Urteil könnte Auswirkung auf den Ausbau des Atomkraftwerks Paks II in Ungarn haben.

Die britischen Staatsbeihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C wurden von der EU-Kommission 2014 genehmigt. Die Baukosten werden nach Angaben der EU-Kommission auf 24,5 Mrd. Pfund (27,60 Mrd. Euro) geschätzt, womit das Megaprojekt das teuerste Atomkraftwerk aller Zeiten wird. Ohne Staatsbeihilfen könnte das Projekt nicht verwirklicht werden, deshalb stellt die britische Beihilfe nach Ansicht Österreichs eine unzulässige Betriebsbeihilfe dar. Ferner liege kein für die Genehmigung erforderliches gemeinsames Interesse vor.

Eine Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung der Beihilfe durch die EU-Kommission wurde von Österreich bereits 2015 eingebracht. Österreich wird bei seiner Nichtigkeitsklage von Luxemburg unterstützt. „Österreich hat Recht, dass die Kommission das Beihilferecht fehlerhaft angewendet hat und insbesondere die Förderung von neuen Atomkraftwerken kein Ziel von gemeinsamem europäischem Interesse darstellt”, erklärte Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy am Donnerstag. Mit einem EuGH-Urteil wird erst nächstes Jahr gerechnet.

Das Urteil könnte Auswirkung auf den Ausbau des Atomkraftwerks Paks II in Ungarn haben. Die EU-Kommission hat im März 2017 grünes Licht für ungarische Staatsbeihilfen zum Ausbau des Atomkraftwerks Paks II gegeben. Durch das EuGH-Urteil über die Beihilfe für das Atomkraftwerk Hinkley Point C könnte aber das Projekt Paks II andauern oder sogar scheitern.

via kurier.at, derstandard.at; Foto: hir.ma