Auch das kroatische Staatsarchiv ist in die diplomatische Kontroverse verwickelt, die wegen der Radioansprache von Ministerpräsident Viktor Orbán ausgebrochen ist, in der er sagte, Ungarn hätte kein Problem mit dem russischen Ölembargo, wenn ihm nicht das Meer weggenommen worden wäre.
Wie wir gestern berichteten, wurde der ungarische Botschafter in Zagreb, Csaba Demcsák, am Dienstag ins kroatische Außenministerium einbestellt, um die Äußerung von Ministerpräsident Viktor Orbán in einem kürzlich gegebenen Interview zu erklären, in dem er sagte, Ungarn hätte eine Meeresküste, wenn sie dem Land nicht genommen worden wäre. Der Ministerpräsident antwortete damit auf eine Frage nach der sechsten EU-Sanktion, die ein Ölembargo beinhaltet. Orbán ist der Meinung, dass Länder, die keine Meeresküste haben, die Forderung der Sanktion nicht erfüllen können.
Das kroatische Außenministerium reagierte darauf, dass solche Äußerungen die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern unnötig verschlechtern.
Nun reagierte auch das kroatische Staatsarchiv in einem Facebook-Post. „Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sagte letzte Woche, dass sein Land kein Problem mit dem russischen Ölembargo hätte, wenn ihm nicht das Meer weggenommen worden wäre. Orbán hat sich offenbar in einem ‚Blitzlicht der Geschichte‘ verirrt, was ihm offenbar nicht klar ist“, schrieben sie. Sie fuhren fort:
Niemand könne seinem Land das Meer wegnehmen, denn es hatte keines. Auch zum Zeitpunkt dieses historischen „Blitzlichtes“ gehörte Rijeka nicht zu Ungarn (was Orbán offensichtlich nicht weiß), sondern stand unter der Kontrolle der Provinz Rijeka.
Da die Frage von Rijeka nach der kroatisch-ungarischen Aussöhnung nicht geklärt war (siehe den so genannten Rijeka-Anhang), akzeptierte das kroatische Parlament diesen Status (den so genannten provisorischen Status oder „Provisorium“) am 20. Juli 1870 unter der Bedingung, dass er vorübergehend sei, und dies wurde vom Kaiser am 28. und 29. Juli 1870 bestätigt. Nach diesem Beschluss standen sowohl die Stadt als auch der Bezirk Rijeka unter der Leitung des sogenannten ‚Gouverneurs von Rijeka und dem kroatisch-ungarischen Meer‘, der jeweils vom König auf Vorschlag des Präsidenten ernannt wurde.“ Das Archiv fügte hinzu, dass „sowohl der kroatisch-ungarische Vertrag als auch die berühmte Rijeka-Anlage im kroatischen Staatsarchiv aufbewahrt werden.“
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Die historischen Fakten wurden auch in der Hrvatska encyclopedia von Telex überprüft.
Laut Paragraph 66 des kroatisch-ungarischen Vertrages von 1868 blieb die Frage von Rijeka ungelöst. Während das kroatische Parlament dies akzeptierte, akzeptierte das ungarische Parlament den Vertrag mit der einzigen Ausnahme, dass Rijeka und sein Bezirk zu Ungarn gehören sollten. Am 8. November desselben Jahres erließ der König eine Abschrift, die besagte, dass Rijeka und sein Bezirk zu Ungarn gehören sollten, „als Teil der ungarischen Krone“ (separatum sacrae rgni coronae adnexum corpus), und fügte hinzu, dass der Status von dem ungarischen und dem kroatischen Parlament sowie den Führern von Rijeka vereinbart werden sollte.
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Baubeginn für den neuen Damm zum Schutz von EsztergomDie derzeitige Schutzlinie entspricht nicht mehr den Höhenanforderungen für den sicheren Abfluss großer Hochwasser.Weiterlesen
Der so geänderte Text wurde in das ungarische Dokument eingefügt, und der kroatische Text wurde im kroatischen Büro des Wiener Hofes auf einen „Zettel“ (den so genannten „Rijeka-Anhang“) geklebt, auf dem der neue Text stand.
Das kroatische Parlament akzeptierte die Änderung des Königs, und der König sanktionierte den ungarischen Vertragstext. Die erfolglosen kroatisch-ungarischen Verhandlungen im Jahr 1870 führten zu einem so genannten „Provisorium“, demzufolge Rijeka und sein Bezirk bis zur Klärung der Situation von einer gemeinsamen Verwaltung oder einer ungarischen Führung verwaltet werden sollten. (Das Gebiet gehörte jedoch rechtlich nicht zu Ungarn.) Diese Situation blieb bis zur Auflösung der österreichisch-ungarischen Monarchie bestehen.
(Via: Hungary Today, Titelbild: Fortepan / Széman György)