Die Landeschefärztin Ungarns ordnete ein landesweites Besuchsverbot in Sozialheimen sowie eine Verfügung an, die Bewohner daran zu hindern, die Einrichtungen zu verlassen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, teilte das Personalministerium am Dienstag mit.
Die einzige Ausnahme vom Besuchsverbot gilt für todkranke Bewohner im Endstadium ihrer Krankheit, heißt es in der Erklärung. Ausnahmen von der Regel, Bewohner von Sozialheimen innerhalb der Einrichtung zu halten, gelten für Personen, die zur Behandlung gehen müssen, sowie für psychiatrische Patienten und Menschen mit Behinderungen, die sich in Gruppen auf Ausflüge begeben können.
Auch seien Übernachtungsheime für Obdachlose nicht verpflichtet, Gäste am Verlassen der Einrichtung zu hindern, so das Ministerium. Ankommende Bewohner von Sozialheimen dürfen nur im Besitz von zwei negativen Coronavirus-Tests zugelassen werden.
(Via: mti.hu, Beitragsbild: MTI – Attila Balázs)