Der Gerichtshof der Europäischen Union hat festgestellt, dass die Einrichtung eines nationalen Mobilfunkzahlungssystems und die dem staatlichen Nemzeti Mobilfizetési gewährten Exklusivrechte gegen die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union verstoßen.
Seit dem 1. Juli 2014 betreibt die Nemzeti Mobilfizetési Zrt. das nationale mobile Zahlungssystem, dessen Nutzung für die mobile Zahlung von öffentlichen Parkgebühren, Mautgebühren für die Nutzung des Straßennetzes, Fahrpreisen für öffentliche Verkehrsmittel und Gebühren im Zusammenhang mit allen anderen von einer staatlichen Einrichtung angebotenen Dienstleistungen obligatorisch ist.
(Via: balaton-zeitung.info, Beitragsbild: nemzetimobilfizetes.hu)