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Neue Anklage im Zusammenhang mit den Budapester Antifa-Angriffen

Ungarn Heute 2025.01.14.

Die Budapester Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei weitere ausländische Staatsbürger – einen Deutschen und in seiner Abwesenheit, einen Italiener – erhoben, die als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung an den Angriffen in Budapest im Februar 2023 beteiligt waren.

Wie auch wir berichteten, ereigneten sich zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 fünf Angriffe in Budapest, bei denen neun Personen verletzt wurden. Der erste Angriff fand am Bahnhof Nyugati in einem Zug statt, der zweite am Fővám-Platz, der dritte und vierte Angriff am 10. Februar am Gazdagréti-Platz und in der Bank Straße, der fünfte am 11. Februar in der Mikó Straße im ersten Bezirk.

Unter den Opfern waren sowohl ungarische als auch ausländische Staatsbürger. Sechs von ihnen erlitten schwere, drei leichte Verletzungen, bei mehreren bestand jedoch die Möglichkeit lebensbedrohlicher Verletzungen.

Laut Anklageschrift beschlossen Mitglieder einer linksextremen gewalttätigen Bande im Jahr 2022, in Budapest ähnliche gewalttätige Angriffe wie zuvor in Deutschland durchzuführen. Ihre Angriffe wurden im Voraus organisiert und geplant. Die Gruppe hatte einen Anführer, der den Angriff einleitete und dafür sorgte, dass er innerhalb von 30 Sekunden ausgeführt wurde, es gab einen Beobachter, dessen Aufgabe es war, Außenstehende von der Misshandlung fernzuhalten, und die übrigen Mitglieder der Gruppe waren für die Gewalt verantwortlich.

Dem deutschen Staatsbürger wird vorgeworfen, an den Angriffen am Fővám-Platz, am Gazdagréti-Platz und in der Bank Straße teilgenommen zu haben, teils in der Rolle des Beobachters, teils als Gewalttäter. Der italienische Staatsbürger soll an den Angriffen am Gazdagréti-Platz und in der Mikó Straße als Gewalttäter beteiligt gewesen sein.

Die Budapester Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Staatsbürger vierfache versuchte Körperverletzung mit Gefährdung des Lebens als Mitglied einer kriminellen Vereinigung – teils als Mittäter, teils als Gehilfe – und einmalige versuchte schwere Körperverletzung in böswilliger Absicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung vor. Der italienische Staatsbürger wird wegen versuchter Körperverletzung mit Gefährdung des Lebens als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und als Mittäter angeklagt.

Gegen die Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe und die Ausweisung aus Ungarn auf bestimmte Zeit beantragt.

In Deutschland wird ebenfalls ein Strafverfahren gegen die 2017 in Leipzig gegründete, mit linksextremer Ideologie sympathisierende Organisation wegen der dort zwischen Oktober 2018 und Februar 2020 verübten Angriffe sowie im Fall eines Beschuldigten wegen der Misshandlungen in Ungarn geführt.

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via mti.hu, Beitragsbild: Youtube/Bildschirmfoto