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Neue Lohnreform soll zu raschem Aufholen der Löhne beitragen

Ungarn Heute 2023.11.06.

In Ungarn steht eine seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesene Lohnreform bevor: Zusammen mit einer deutlichen Anhebung des Mindestlohns könnte der garantierte Mindestlohn (Lohnuntergrenze) in einigen Jahren abgeschafft werden, berichtet Mandiner. An seine Stelle würde ein viel flexiblerer, an die heutigen Arbeitsmarktbedingungen angepasster sektoraler Mindestlohn treten.

Eine Einigung über den Mindestlohn und den garantierten Mindestlohn für das nächste Jahr könnte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern und der Regierung bald, möglicherweise schon Mitte November, erzielt werden. Danach werden die Verhandlungen fortgesetzt, um den Weg für eine langfristige, mehrjährige Lohnvereinbarung zu ebnen, die das inländische Lohnsystem grundlegend verändern würde.

Die Mindestlöhne könnten bereits im Dezember dieses Jahres steigen, da die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern reibungslos verlaufen und die Vereinbarung bereits Mitte November abgeschlossen sein könnte.

Ziel der Verhandlungen in den kommenden Monaten ist es, eine langfristige, mehrjährige Agenda zu entwickeln, die das inländische Lohnsystem grundlegend verändern wird.

Laut Mandiner ist es so gut wie sicher, dass der 2006 eingeführte garantierte Mindestlohn, der an die Sekundarschulbildung gekoppelt und höher als der Mindestlohn ist, frühestens 2027 abgeschafft wird.

Der Mindestlohn bliebe bestehen, würde aber in den kommenden Jahren deutlich stärker steigen als der garantierte Mindestlohn. Damit würde die Lohnuntergrenze im Jahr 2027 an den Mindestlohn heranreichen.

Der Zeitplan für die Mindestlohnerhöhungen zwischen 2025 und 2027 wird voraussichtlich im nächsten Jahr von den Sozialpartnern ausgearbeitet, aber mit einer Anpassung im nächsten Jahr – d.h. wenn der Mindestlohn um 15 Prozent und die Lohnuntergrenze um 10 Prozent pro Jahr steigt – würde der inländische Mindestlohn im Jahr 2027 400.000 HUF brutto (1.050 EUR) übersteigen.

Die Abschaffung der derzeit bekannten Form des garantierten Mindestlohns wurde in den dreigliedrigen Konsultationen unter anderem deshalb angesprochen, weil sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgebervertreter die Einführung eines sektoralen Lohnskalen-Systems für eine flexiblere Struktur halten, die besser an die Bedürfnisse des heutigen Arbeitsmarktes angepasst ist.

Fact

Der Mindestlohn in Ungarn ist der niedrigste Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zahlen muss, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der garantierte Mindestlohn gilt für Arbeitsplätze, für die mindestens ein Sekundarschulabschluss erforderlich ist. Für solche Arbeitsplätze müssen die Arbeitgeber einen höheren Betrag zahlen. Laut dem Statistischen Zentralamt erreichte der Mindestlohn in diesem Jahr einen Betrag von 232.000 HUF (600 EUR) und der garantierte Mindestlohn einen Betrag von 296.400 HUF (780 EUR).

Melinda Mészáros, Präsidentin des Gewerkschaftsbunds LIGA, einer der wichtigsten Gewerkschaftsverbände in Ungarn, erklärte, dass der Mindestlohn beibehalten werde und kein Arbeitnehmer weiterhin weniger als den Mindestlohn verdienen könne.

Anstelle des zentral festgelegten Mindestlohns würde die Festlegung von sektoralen Mindestlöhnen und sektoralen Tarifverträgen dazu beitragen, dass die Löhne in Ungarn rasch aufholen.

Melinda Mészáros wies auch darauf hin, dass Ungarn die Empfehlungen der EU-Richtlinie, die als europäischer Mindestlohn bekannt ist, ab 2025 vollständig umsetzen wird. Sie betonte, dass die EU lediglich Leitlinien für die Kriterien vorgibt, nach denen die Mitgliedstaaten den Mindestlohn festlegen sollen. Das grundlegende Ziel ist es, sicherzustellen, dass diejenigen, die arbeiten, nicht von Armut bedroht sind. Der Mindestlohn ist angemessen, wenn er bei 50 % des Durchschnittsverdienstes der Volkswirtschaft liegt und im Rahmen des sozialen Dialogs, d. h. eines dreiseitigen Konsenses zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierung, entsprechend der gängigen Praxis festgelegt wird.

Nach der Zusammenlegung der beiden derzeit geltenden Mindestlöhne würde der Mindestlohn in Ungarn im mittleren Drittel der 22 EU-Mitgliedstaaten mit einem zentralen Mindestlohn liegen,

betonte Melinda Mészáros. Sie fügte hinzu, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber bereits mit der Planung für den Zeitraum 2025-2027 begonnen hätten und die Parteien bis Ende 2024 eine endgültige Einigung erzielen sollten.

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Via mandiner, Beitragsbild: Facebook/Családi pótlék utalása