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Neuer Angriff auf ungarische Symbole in Rumänien

Ferenc Rieger 2023.02.23.

Der Oberste Gerichtshof Rumäniens hat einen Regierungsbeschluss annulliert, der im Jahr 2021 die von der Stadtverwaltung der Gemeinde im Szeklerland genehmigte Flagge zum offiziellen Symbol von Sankt Georgen (Sepsiszentgyörgy, Sfântu Gheorghe) erklärte.

Laut einem am Dienstag von der Verwaltungsabteilung des Gerichts erlassenen Beschluss, haben die Richter die Einsprüche der Regierung in Bukarest und des Gemeinderats von Sankt Georgen für unbegründet befunden und zurückgewiesen und damit die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in Kronstadt (Brassó, Brasov) vom April letzten Jahres bestätigt, das den Einsprüchen der beiden rumänischen NGOs, die die Flagge angefochten hatten, stattgegeben hatte.

Die Bukarester Regierung hat die Entscheidung über die Stadtflagge von Sankt Georgen, die einen goldenen und blauen Streifen mit dem Wappen der Stadt in der Mitte aufweist, auf Vorschlag der Ungarischen Demokratischen Allianz Rumäniens (RMDSZ) getroffen. Der Beschreibung zufolge hat das Stadtwappen die Form eines Schildes mit der Burg und der Kirche auf blauem Feld, die Sonne in Gold und der Mond in Silber. Vor der Burg befinden sich drei grüne Felder mit dem namensgebenden heiligen Georg zu Pferd und dem Drachen.

Das Bürgerforum der Rumänen der Kreise Kovasna, Hargitta und Mieresch (FCRCHM) leitete ein Gerichtsverfahren gegen die Offizialisierung des Symbols ein, das als „monoethnisch“ deklariert wurde, und schloss sich später der Bürgervereinigung für Würde in Europa (ADEC) an, die bereits Hunderte von Klagen gegen ungarische Symbole und Aufschriften angestrengt hat.

Nach Ansicht der beiden NGOs enthält die Flagge von Sankt Georgen keine Elemente, die die rumänische Gemeinschaft repräsentieren, die 25 % der Stadtbevölkerung ausmacht, und sie beanstandeten auch, dass die Stadtfahne die Farben der Szekler Flagge enthält.

Bürgermeister Árpád Antal äußerte sein Unverständnis über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und sagte, das Genehmigungsverfahren werde wieder aufgenommen.

Foto: Cristian Marchiș Facebook

In einer gestern veröffentlichten Mitteilung stellte der Siebenbürgische Verein für Flaggen- und Wappenkunde klar, dass die Flagge von Sankt Georgen ein wissenschaftlich entworfenes Symbol ist, das mit statistischen Angaben über die ethnische Zusammensetzung einer Verwaltungseinheit – auch gemäß dem einschlägigen rumänischen Gesetz –  nichts zu tun hat.

Die Mitgliedsorganisation der Internationalen Föderation Vexillologischer Gesellschaften (FIAV) appellierte erneut an die Uneingeweihten, die Wappen- und Flaggenkunde den Experten zu überlassen.

Rumänische Nationalisten versuchen wieder die Verwendung ungarischer Symbole zu verhindern, auch dort, wo diese von der Regierung gestattet wurde.

Die oben erwähnten NGOs tun dies mit zahlreichen Gerichtsklagen gegen Verwaltungsorgane im mehrheitlich von ethnischen Ungarn bewohnten Szeklerland.

In der Regel wird der Gebrauch der ungarischen Sprache und Symbole als Diskriminierung der dortigen Rumänen, die zwecks „Optimierung“ der ethnischen Proporz angesiedelt wurden, beanstandet. Die zermürbende Prozesslawine führt zu einer allgemeinen Verunsicherung der ungarischen Gemeinschaft und deren gewählten Vertreter.

Es muss festgehalten werden, dass es sich dabei nicht um belanglose Querellen handelt, die keinen Gegenwartsbezug haben. Der Generalangriff gegen die ungarische Identität (Schulwesen, Sprachgebrauch in Verwaltung und Justiz, Orts- und Straßennamen, Wappen und Flaggen)  folgt immer dem gleichen Drehbuch: Die Bukarester Regierung, in der die RMDSZ Koalitionspartner ist,  genehmigt eine Maßnahme, erstinstanzliche Gerichte und der Oberste Gerichtshof übernehmen dann die Aufgabe, die Regierungsbeschlüsse zurechtzustutzen oder gar für nichtig zu erklären. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass es sich hierbei um eine Arbeitsteilung handelt, die schließlich darauf abzielt, der seit über hundert Jahren angestrengten Assimilationspolitik des rumänischen Staates Geltung zu verschaffen. Die Doppelbödigkeit der rumänischen Behörden kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass erst vor wenigen Tagen der Außenminister des Landes die Existenzberechtigung jener Szekler Flagge bestritt, die von den Kronstädter Richtern in ihrer Urteilsbegründung erwähnt wurde.

Dass dabei europäische Gremien, durch die Verleihung des prestigeträchtigen Karlspreises für europäische Verständigung, dem Hauptvertreter dieser verlogenen Politik, dem Präsidenten Klaus Iohannis moralischen Beistand leistet, ist mehr als bedauerlich.

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Via MTI Beitragsbild: Erdélyi Címer- és Zászlótudományi Egyesület Facebook