Debrecen, Szeged und Miskolc organisieren keine Silvesterparties in diesem Jahr.Weiterlesen
Die meisten Menschen verabschieden sich gerne vom alten Jahr und begrüßen das neue Jahr sehr laut mit Feuerwerk, Musik, Trompeten. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, aber es lohnt sich auch, darauf zu achten, was die Polizei dazu sagt. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt, um die Feierlichkeiten am 31. Dezember in Grenzen zu halten.
Die Vorschriften über die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen für zivile Zwecke, d.h. Feuerwerkskörper, haben sich im letzten Jahr nicht geändert. Es ist nach wie vor verboten, Knaller zu kaufen, zu besitzen oder zu verwenden. Beim Kaufen ist es wichtig, auf die pyrotechnische Klasse zu achten. Es gibt insgesamt vier Klassen, je größer die Zahlen sind, desto strengere Bedingungen gelten für die Verwendung.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur aus dem Bestand eines zugelassenen Geschäfts oder Händlers mit offenem Verkauf erworben werden. Auf Messen und Märkten dürfen nur spielerische pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper mit geringerem Risiko) in zugelassenen Geschäften in Verkehr gebracht werden.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht auf Dachböden, in Kellern oder Kellergeschossen gelagert werden. Wenn die Hülle nass ist und dann austrocknet oder aus irgendeinem Grund beschädigt wird, muss sie von anderen pyrotechnischen Gegenständen getrennt werden. Es darf jeweils nur 1 kg (Nettogewicht) pyrotechnischer Gegenstände der Klassen 1 und 2 gelagert werden. Erzeugnisse der Klasse 3 der pyrotechnischen Gegenstände dürfen bis zu einem Nettogewicht von 3 kg gelagert werden.
Und natürlich das Wichtigste ist, alle Regeln für die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu beachten.
(Quelle: police.hu, Beitragsbild: MTI/Márton Mónus)