Ein regierungsnaher Kommentator pflichtet der Führung des Landes bei, dass LGBTQ-Organisationen nicht an der sexuellen Aufklärung von Minderjährigen beteiligt sein sollten.Weiterlesen
Durch die Anfechtung der Referendumsinitiative der Regierung zu Kinderschutzfragen hat die linke Opposition „eingestanden, dass sie alle die Verbreitung von LGBTQ-Propaganda in Schulen und Kindergärten unterstützen“, teilte das Informationszentrum der Regierung (KTK) mit. Das Nationale Wahlbüro (NVI) hat Anträge auf Überprüfung der Referendumsfragen der Regierung durch ein Gericht erhalten. Kürzlich haben die oppositionelle Momentum-Bewegung, die Ungarische Bürgerrechtsunion (TASZ) und die Ungarische Spaßpartei „Partei des Zweischwänzigen Hundes (MKKP)“ die Referendumsinitiative der Regierung angefochten.
Die Regierung wird das Referendum fest unterstützen und die reale Gefahr besteht, dass Ungarns linke Opposition der „LGBTQ-Propaganda“ eine Plattform bieten will,
sagte die KTK.
Ungarn wird das erste Land in Europa sein, in dem die Menschen entscheiden können, wer bei der Sexualerziehung von Kindern mitzureden hat.
Presseberichten zufolge haben die oppositionelle Momentum-Bewegung, die Ungarische Bürgerrechtsunion (TASZ) und die Ungarische Partei des Zweischwänzigen Hundes (MKKP) die Referendumsinitiative der Regierung angefochten.
Die Organisation TASZ behauptet u.a., dass das Wahlbüro bei der Zertifizierung der Fragen übersehen hat, dass nur Fragen, auf die die Wähler eine klare Antwort geben können, in einem Referendum gestellt werden können. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein Referendum ein Mittel ist, das den Willen des Volkes klar zum Ausdruck bringt, und nicht den Propagandazwecken des Initiators dient. Die von der Regierung vorgelegten Fragen erfüllen diese Anforderungen nicht, so die TASZ.
Sie beanstanden außerdem, dass einige der Fragen des Referendums ausdrücklich darauf abzielen, die Informationsfreiheit von Kindern einzuschränken, was einen Verstoß gegen die von Ungarn akzeptierten internationalen Konventionen darstellt. Sonst hätten die Fragen nicht zur Volksabstimmung gestellt werden dürfen, da die Tabuisierung oder Stigmatisierung von LGBTQ+-Personen gegen die ungarische Verfassung verstößt, die auch die sexuelle Orientierung als Teil der Menschenwürde schützt.
Die Oppositionspartei Momentum meint, die Fragen seien unsinnig und es sei nicht klar, wie sie im Falle eines gültigen und erfolgreichen Referendums durch Rechtsvorschriften erfüllt werden könnten. Es ist nicht klar, was diese verpflichten würden.
Die Spaßpartei „Ungarische Partei des Zweischwänzigen Hundes“ beschloss, vier der fünf Fragen anzufechten.
Nach Ansicht der Partei widerspricht das gesamte Referendum dem Zweck des Rechtsinstituts, „da die Entscheidungen bereits vom Parlament getroffen wurden und das EU-Vertragsverletzungsverfahren von dem Ergebnis offensichtlich nicht betroffen ist.“
Ministerpräsident Viktor Orbán kündigte im vergangenen Monat an, dass die Regierung beschlossen habe, ein Referendum einzuleiten, um Ungarns neues Kinderschutzgesetz vor „Angriffen“ aus Brüssel zu schützen.
(Via: MTI, Beitragsbild: Koszticsák Szilárd/MTI)