Die derzeitige Schutzlinie entspricht nicht mehr den Höhenanforderungen für den sicheren Abfluss großer Hochwasser.Weiterlesen
Justizministerin Judit Varga hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass der Generalstaatsanwalt nur mit qualifizierter (zwei Drittel) Mehrheit statt mit einfacher Mehrheit abgesetzt werden kann, berichtet das regierungskritische Portal Telex.
Dem Vorschlag zufolge könnte der Generalstaatsanwalt künftig nur noch mit Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten seines Amtes enthoben werden, ähnlich den Positionen des Landesamtes für Justiz, des obersten ungarischen Gerichts Kúria, des Staatsrechnungshofes und des Kommissars für Grundrechte.
In der offiziellen Begründung heißt es, dass die Änderung der bisherigen Regelung notwendig sei, weil auch die Wahl des Generalstaatsanwalts einer Zweidrittelmehrheit bedürfe und die Richtlinie zur Beendigung des Mandats entsprechend angepasst werden würde.
Nur sechs Monate vor den Parlamentswahlen 2022 dürfte der Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs kein Zufall sein.
Ungarns derzeitiger Generalstaatsanwalt, ehemaliges Mitglied der (regierenden) Fidesz-Partei, Péter Polt, leistet nun seine dritte Amtszeit, die 2019 zuletzt um neun Jahre bis 2028 verlängert wurde.
Péter Polt wurde in seiner Amtszeit viel kritisiert und schwere politische Voreingenommenheit vorgeworfen: nämlich dass die von ihm geleitete Staatsanwaltschaft in mehreren Korruptionsverdachtsfällen im Zusammenhang mit der Fidesz-Regierung und ihren Kreisen in der Regel nichts zu ermitteln findet. Anders sei die Haltung der Staatsanwaltschaft bei Oppositionspolitikern, lautet oft die Kritik.
Polts Name tauchte oft im Wahlkampf der Oppositionsvorwahlen auf, wobei alle Ministerpräsidentenkandidaten der Oppositionsparteien versprochen hatten , ihn im Falle ihres Wahlsiegs sofort seines Amtes zu entheben.
Neben der neuen Änderung hat die Regierung auch Entwürfe vorgelegt, die die Regeln für die Ernennung und Entlassung anderer Amtsträger ändern würden.
Der Präsident der ungarischen Regulierungsbehörde für Energie und öffentliche Versorgungsunternehmen würde nicht mehr vom Ministerpräsidenten für eine Amtszeit von sieben Jahren ernannt, sondern vom Präsidenten Ungarns auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, und seine Entlassung würde ebenfalls der Behörde des Staatsoberhauptes unterstehen.
Gleiches würde für den Präsidenten der neu geschaffenen Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Regulierungsbehörde, gelten.
(Via: Hungary Today – Péter Cseresnyés, Beitragsbild: Noémi Bruzák/MTI)